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ZitatAlles anzeigen[SIZE="4"]Schäuble für Online-Razzien auch ohne Erlaubnis[/SIZE]
Neuer Konfliktstoff für die Beratungsrunde von Sicherheitspolitikern an diesem Freitag in Berlin: Die Späh-Pläne von Bundesinnenminister Schäuble gehen angeblich deutlich weiter als bisher bekannt. Das Bundeskriminalamt soll für begrenzte Zeit auch ohne richterliche Genehmigung Online-Durchsuchungen vornehmen dürfen.
Über die neuen Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zu den heimlichen Online-Durchsuchungen berichtet die Berliner Zeitung (Freitagausgabe) unter Berufung auf den Entwurf des neuen BKA-Gesetzes.
Zudem soll ein Zugriff auf Computer künftig auch dann erlaubt sein, wenn durch die Maßnahme unverdächtige Personen mitbetroffen sind. Das könnte der Fall sein, wenn mehrere Personen den betreffenden Computer nutzen oder der PC Bestandteil eines Netzwerks ist.
Neben der umstrittenen Online-Durchsuchung enthält der Entwurf des neuen BKA-Gesetzes laut Vorabbericht unter anderem auch extrem ausgeweitete Möglichkeiten zur Erhebung personenbezogener Daten und für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel.
Auch der Personenkreis, auf den das BKA seine Ermittlungen ausweiten kann, ist demnach in dem Gesetzentwurf deutlich weiter gefasst als bislang. So sollen die Ermittler künftig nicht nur von Terrorverdächtigen Daten erheben dürfen, sondern auch von "Kontakt- und Begleitpersonen", derer sich potenzielle Täter "zur Begehung der Straftat bedienen könnten".
[SIZE="1"]In der Kritik: Wolfgang Schäuble.
Foto: dpa[/SIZE]Treffen in Berlin
Die neuen Pläne Schäubles werden vermutlich auch Thema sein bei der dritten Beratungsrunde von Sicherheitsexperten von Regierung und Koalitionsfraktionen über die geheimen Online-Durchsuchungen an diesem Freitag in Berlin.
Der Widerstand bei SPD und Datenschützern gegen die Pläne des Innenministers hatte sich zuletzt verhärtet, nachdem Schäuble unter anderem vorgeschlagen hatte, zur Installierung der Spähprogramme auf den Computern Verdächtiger gefälschte Amts-E-Mails als Türöffner zu benutzen.
Die umstrittene Anti-Terror-Maßnahme soll ebenfalls Teil des Gesetzes zur Ausweitung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes sein. Die SPD fordert die Auskoppelung. Schäuble beharrt dagegen auf einer Paketlösung und will die Online-Durchsuchungen noch vor einem Anfang 2008 erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts gesetzlich ermöglichen.
Harter Widerstand
Scharfe Kritik an Schäubles Vorhaben zu den Online-Durchsuchungen hat an diesem Freitag auch der FDP-Innenexperte Max Stadler geäußert. "Das sind Pläne, die weit über das Ziel hinausschießen“, sagte er im ZDF-Morgenmagazin. Die Sicherheitsbehörden brauchten für ihre Arbeit auch das Vertrauen der Bevölkerung, aber mit den Vorschlägen des Innenministeriums werde dieses Vertrauen untergraben.
"Was sollen die Bürger denken, wenn plötzlich E-Mails von Behörden kommen und in Wahrheit da Trojaner drinstecken, mit denen dann ihre Computer überwacht werden", fügte der FDP-Parlamentarier hinzu.
Online-Durchsuchungen seien generell abzulehnen, da es sich dabei um einen Eingriff in die Privatsphäre handele, "der noch schwerer wiegt als der sogenannte Große Lauschangriff", argumentierte Stadler. Sie seien auch nicht erforderlich. Es gebe genug Mittel, um terroristische Anschläge zu verhindern, beispielsweise Telefon-Überwachungen oder die Beschlagnahme von Computern auf richterlichen Beschluss.
Die heimliche Online-Durchsuchung gehe deutlich einen Schritt zu weit: "Sie schafft Misstrauen und ist ein Schritt in den Überwachungsstaat", unterstrich der FDP-Politiker.
Quelle: sueddeutsche.de