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Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf für die Sony Music Entertainment Germany GmbH

  • kalle28
  • 9. Juni 2009 um 05:29
  • kalle28
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    • 9. Juni 2009 um 05:29
    • #1

    Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf für die Sony Music Entertainment Germany GmbH 0

    moin,

    ist zwar nichts mit premiere aber meiner meinung nach trotzdem hoch aktuell

    Autor: RA Philipp Achilles Schlagwörter: Waldorf Rechtsanwaelte, p2p, filesharing, Abmahnung am 29. Mai 2009

    Zurzeit beobachten wir, dass die Musikindustrie mit anwaltlicher Vertretung aus München eine neue „Abmahnwelle“ für die Sony Music Entertainment Germany GmbH losgeschickt hat. Wie wir bereits schon mehrfach berichtet haben, ist es besonders unter jungen Internetnutzern verbreitet, sich schnell und unkompliziert das neuste Lieblingslied über eine Internet Tauschbörse wie beispielsweise „Edonkey“, „Bittorent“ oder „Emule“ herunterzuladen.

    Hierbei werden derzeit verstärkt folgende Musikwerke für Sony Music Entertainment abgemahnt:

    Kings of Leon - Only by the night

    Britney Spears - Circus

    Annie Lennox - The Annie Lennox Collection

    Annett Lousia - Teilzeithippie

    Silbermond - Nichts passiert

    John Maier - Where the light ist

    Christina Aguilera - Keeps gettin better

    Jennifer Hudson - Jennifer Hudson

    Pink - Funhouse

    In diesem Fall müssen die Nutzer recht schnell feststellen, dass nach § 97 UrhG der Rechteinhaber einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz gegen den Abgemahnten geltend machen kann.

    Neben der strafbewehrten Unterlassungserklärung wird in der Regel eine Schadensersatzsumme von EUR 756 bis EUR 856 pro Werk für die Abgeltung der Angelegenheit gefordert. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass bereits mehrere Urteile in der Vergangenheit gezeigt haben, dass eine Verurteilung gar nicht so sicher ist, wie die Kanzlei Waldorf in ihrem Schreiben glauben machen will. Zudem ist in vielen Fällen der geforderte Betrag überzogen. Zum Anderen ist die Unterlassungserklärung für den Abgemahnten nachteilig verfasst, so dass durch eine vorschnelle Unterzeichnung womöglich eine günstige rechtliche Ausgangsposition aufgeben würde. In den meisten Fällen ist es möglich, zum Schutz seiner Rechte eine abgeänderte
    Unterlassungserklärung durchzusetzen. Mit einer vorschnellen Unterschrift wird ein Unterlassungsvertrag geschlossen der unter Umständen 30 Jahre bestand haben kann. Überdies erkennt der Abgemahnte damit die vorgeworfene Verletzungshandlung dem Grunde nach an. Insofern ist bei der Abgabe der Unterlassungserklärung besondere Vorsicht geboten.

    [color="Red"]Vorgehensweise bei der Datenermittlung von Filesharing Dateien: [/color]

    Die gängigen Filesharing / P2P Tauschbörsen (eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, Kazaa) werden von der Anti Piracy Firma auf urheberrechtlich geschützte Dateien durchsucht. Die IP-Adresse der Anbieter der urheberrechtlich geschützten Dateien wird geloggt und von dem Datenangebot ein Screenshot angefertigt sowie ein Teil der Datei/en heruntergeladen. Die aufgestöberten Dateien werden mit Hilfe speziell entwickelter Software mit den Originaldateien der Rechteinhaber abgeglichen.

    Die beauftragte Abmahnkanzlei erhält den Namen und die Adressdaten des Abgemahnten entweder im Rahmen eines gerichtlichen Auskunftsverfahrens gem. § 101 Abs. 9 UrhG oder im Rahmen der Akteneinsicht, nachdem sie Strafanzeige gegen den IP-Adressen Inhaber gestellt hat.


    also mich hat solch ein schrieb auch erreicht, wem noch und wer hat sich dagegen gewehrt?

    einen weiteren thread dazu über "Abmahnwelle bei Ebay" ist im "Off Topic" zu lesen

    gruß kalle :sheep:

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    • 9. Juni 2009 um 18:05
    • #2

    Bekannte von mir haben auch so eine Abmahnung bekommen, jedoch von einer anderen Kanzlei. Grund war der Download eines Samplers auf dem auch Scooter zu hören ist.

    Zum Verhängnis wir einem - soweit ich das verstanden habe nicht das Downloaden, sondern das Breitstellen der Datei für andere, was bei Tauschbörsen im Moment des Downloads passiert.

    Müsste man eigentlich nicht über die Urheberrechtsverletzung vorher informiert werden, so wie das auf jeder CD und DVD gemacht wird? Die Hersteller würden sich das doch im Normalfall auf CDs und DVDs sparen, wenn es nicht zu deren rechtl. Absicherung notwendig wäre.

    Es weiss doch jeder dass man CDs nicht kopieren darf, trotzdem stehts immer drauf.
    Ich weiss aber im Netz nicht immer sofort ob eine Datei geschützt ist oder Freeware.

    Wenn ich was runterlade und erkenne dass es ein Copyright gibt, lösche ich die Datei natürlich wieder. :)

    Gruß
    Rallo

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  • Homer S.
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    • 9. Juni 2009 um 18:14
    • #3

    Szene News?? :confused: :sheep:

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  • sf2807sf
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    • 9. Juni 2009 um 19:17
    • #4

    Kanzlei Waldorf zieht auf jeden Fall nicht ohne weiteres zurück !!

    auf jeden Fall Anwalt einschalten, egal was andere sagen, denn "nichts tun" würde ich bei denen nicht unbedingt ...

    der schrieb den Du bekommen hast hat zusätzlich eine unterlassungserklärung... die auf KEINE FALL SO unterschrieben wie Waldorf dir das geschickt hat.

    Waldorf sind spezialisiert auf urheberrecht überleg dir also gut was du tust, die gesetzt gehen zwar nicht mehr so hart gegen illegales tauschen von musik vor, aber wenn du pech hast kostet dich jeder nachgewiesene song um die 300 Euro

    (ich musste mit Anwalt bei einer Einigung 500 Euronen blechen weil ich auf meiner HP clonecd zum dl bereit gestellt hatte (eine uralte version aus einer heft cd))
    nicht vergessen, WENN es zur Gerichtsverhandlung kommt, passiert das in München...und les mal im inet wie die Richter da häufig entscheiden

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  • kalle28
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    • 10. Juni 2009 um 05:16
    • #5
    Zitat

    ich musste mit Anwalt bei einer Einigung 500 Euronen blechen

    hast du privat rechtsschutz?

    ich leider nicht,daher habe ich erstmal so mit denen kontakt aufgenommen

    ich wollte erstmal eine vollmacht von sony haben,wo steht das die mich abmahnen dürfen

    gruß kalle

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    • 10. Juni 2009 um 17:53
    • #6

    Ich gehöre auch zu den "glücklichen", die Post von der Waldorfschule hatten, war aber was anderes also oben eingestellt. Rechtsschutz kannste in dem Fall komplett vergessen,wenn du Glück hast,bekommste von deiner RV ein "Beratungsgespräch" gratis. Ich kann allen Betroffenen und Intressierten das Forum bei Netzwelt empfehlen, das hat mir nach dem Schock über die 19 seiten erstmal geholfen, und ihr könnt mir glauben, der Brief hatte "gesessen". Ich sag nur "200 puls habich,duuu" Hier mal der Link zum forum Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber - netzwelt.de Forum
    Das du 500€ dem Anwalt in Rachen geworfen hast, find ich net so clever,sorry. hab von nem RA ein angebot,das er die Waldörfler für 100€ umd die Hälfte drückt, hätt ich 300 gespart. Aber die bekommen erstmal gar nix. Mir sagt immer noch ein Richter "Ja,du bist ein böser Junge und du mußt dafür soviel bezahlen" und nicht so ein dahergelaufner Jurastudent mit seiner ach so zuverlässigen Software. Und wenn Gerichtsverhandlung,dann in Köln. dafür wird dann schon gesorgt!!
    Sorry,habs gerade gelesen,ging ja um cloneCD, das natürlich teuer(Streitwert 20000??)

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  • kalle28
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    • 11. Juni 2009 um 05:16
    • #7

    naja, ich habe denen jetzt einen vergleich angeboten,eine reduzierung des streitwertes, mal schauen was kommt

    ist es nicht Rechtmissbräuchlich, wenn durch eine Vielzahl von Abmahnungen, es auf die Gebühren zugunsten der Anwaltschaft kommt?

    Halligalli, wie hast du die unterlassungserklärung abgeändert?

    die Höhe der Vertragsstrafe wird von "verletzten" Unterlassungsgläubiger nach "billigem Ermessen" bestimmt werde ich so nicht unterschreiben, dachte ich schreibe dort anstatt billigem ermessen-200 euro und bei verletzten-sony

    gruß kalle

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    • 11. Juni 2009 um 12:32
    • #8

    Hab die Mod Ue aus dem Forum dort genommen,da die UE von Waldorf ja fast ein "Schuldgeständnis" ist. Zahltag war bei mir der 6.5.09, hab aber bis jetzt noch nix von den Brüdern gehört,normalerweise melden die sich nach 4 Wochen mit dem Hinweis,das die UE angenommen ist und sie "leider" noch keinen Zahlungseingang verzeichnen können,lol

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    • 11. Juni 2009 um 12:56
    • #9

    was ich nicht verstehe ist die Tatsache, dass diese Abmahnungen ja nun nicht neu sind und gerad bei P2P eine enorme Überwachung stattfindet. Warum saugen die Leute weiterhin, wenn sie wissen wie unsicher das ganze ist. Also ich würde es lassen, denn die Chance erwischt zu werden ist nicht gerade gering, zudem macht sich das bestimmt nicht gut im Polizeilichen Führungszeugnis bzw. sowas holt einen immer irgendwann im Leben ein.

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    • 11. Juni 2009 um 16:04
    • #10

    Wieso sollte das im pol. Führungszeugnis stehen?? ich kann dir ja mal erklären wie das ablüppt: Logistep und Konsorten treiben sich in P2P umher und loggen wahrscheinlich alles was sich irgendwie zu Geld machen läßt. dann geben die den Kram an die entsprechenden RA weiter( mann munkelt,das sie sogar selber div. Sachen ins Web setzen), der nimmt sich die ca.500 Seiten und rennt zur Staatsanwaltschaft, die die Klarnamen zu den geloggten IP´s ermittelt und den Vorgang wegen Geringfügigkeit einstellt. damit ist die strafrechtliche Sache vom Tisch. danach verlangt der RA Akteneinsicht und bekommt dadurch die Anschlußinhaber, die dann abgemahnt werden. In der Regel verlangen sie je nach Werk ca 150-350€ Schadensersatz und dazu kommen ca. 500-850 € RA-Gebühren. bei mir war es 1 Hörbuch,macht 856€. Ich bin net der "Powersauger" gewesen,und seit der Abmahnung ist mein Rechner "sauber",ich habe aus meinen Fehlern gelernt, werde mich aber hüten,denen kampflos die Kohle in den Rachen zu werfen. Für nen Serienbrief 550€ verlangen ist zu happig, wenn ich davon ausgehe,das die Waldorfschule im Monat ca. 1000 Abmahnungen raus haut,reichen denen 10% "zahlungswillige" um ihren Führpark um mehrere Porsche Cayenne zu erweitern, ich sehe da aber keinen Nutzen für die Rechteinhaber, die mit "Peanuts" abgespeist werden. hätt ich mal nen Proxy genommen,aber nu isses wurscht

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    • 11. Juni 2009 um 16:31
    • #11

    ja siehste, du wusstest z.B. genau wie gross das Risiko ist und hast es dennoch gemacht? und hast prompt ne Rechnung bekommen.

    Ich habe schon lange alles P2P technische verbannt und ziehe wirklich über bspw. Bittorrent (ja ist auch P2P) nur noch Linuxkrams, denn die Technik hinter P2P ist genial, wurde aber leider für illegale Sachen missbraucht.

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  • Halligalli
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    • 11. Juni 2009 um 19:24
    • #12

    Jaa,ich habe gesündigt, teert und federt mich, danach vierteilen und .....
    Für mich sind die Abmahner die wahren kriminellen, die hier eine Drohkulisse ohne gleichen aufbauen, nur um an Kohle zu kommen. Und was die treiben ist nicht nur grenzwertig, sondern erfüllt meiner Meinung mehrere Straftatbestände von Nötigung bis Betrug.
    Und eins ist Fakt, Von diesem Verlag kauf ich nie wieder was!!!!!!!!!!!

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    • 11. Juni 2009 um 20:41
    • #13

    hehe genau DU SÜNDER!

    nee so sollte das von mir garnicht rüberkommen! Sicherlich hast du auch damit recht, dass diese Massenabmahnungen eigentlich rechtswidrig sind, da sie wirklich nur der Geldmacherei dienen.

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  • kalle28
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    • 12. Juni 2009 um 06:01
    • #14

    moin,

    Zitat

    Jaa,ich habe gesündigt

    wenns danach geht, bin ich auch schuldig!

    Zitat

    Für mich sind die Abmahner die wahren kriminellen, die hier eine Drohkulisse ohne gleichen aufbauen, nur um an Kohle zu kommen. Und was die treiben ist nicht nur grenzwertig, sondern erfüllt meiner Meinung mehrere Straftatbestände von Nötigung bis Betrug.

    bei mir wollen die brüder für ein album um die 800 euros!

    auch ich habe bisher nichts überwiesen und gestern eine abgeänderte unterlassungserklärung den waldorfern zugeschickt!

    bei mir ist das ganze auch schon 3 wochen her...

    man müßte eigentlich die firmen und den staat verklagen!

    wie kommt man denn in solch einer situation,weil man die sachen illegal holt,ne ist klar...

    ich meine,sein wir mal ehrlich...was kostet ein kinobesuch-8 euro, was kostet ein album- 15 euro, was kostet ein hörbuch- 20 euro, was kostet ein kinder cd- 6 euro, was kostet ein premiere abo....

    der durchschnittsverdiener wird ca 1300 euro im monat verdienen, echt sau viel...

    da kommt die miete von runter sowie auto,lebensmittel,versicherungen,warm solls im winter auch sein,klamotten für die kids,strom,telefon usw

    wer kann sich denn all diese teuren sachen in der heutigen zeit leisten??????

    alles kostet geld,geld,geld, alles wird teurer aber der lohn verändert sich nicht...

    um ein bischen am leben teilhaben zu wollen,egal in welcher form, wird halt auch ein bissel illegal gemacht,weils halt der staat und die firmen so wollen, so siehts doch aus

    ich kenne niemanden,der sich nicht mindestens einmal etwas auf den illegalem weg besorgt hat...wer kennt diese tauschbörsen auf grillabenden nicht...hast den film oder das album...

    nene schon klar,immer den armen normalos das geld aussen a...sch ziehen, abzocken!

    klar war das saugen nicht legal,aber eine strafe von 50 euro,hätte die nicht ausgereicht, nein da müssen sich die fetten rechtsanwälte noch reicher machen

    wie sagt man, geld geht zu geld

    beispiel lohnsteuer..wer mehr brutto verdient bekommt mehr kilometerpauschale zurück

    beispiel bank...wer mehr verdient zahlt keine kontoführungsgebühren

    nu ist schluß,werde jetzt nen kaffee trinken und wieder für die bonzen malochen gehen

    gruß kalle

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  • Halligalli
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    • 12. Juni 2009 um 10:12
    • #15

    Ja Kalle, du hast die Problematik verstanden, ich denk auch das jeder schon mal das ein oder andere sich net ganz legal beschafft hat. Und Strafe muß irgendwo sein, aber net in diesem Ausmaß und wenn dann müßte 80% der Kohle für den Rechteinhaber sein. Die BR hat da zwar dieses Jahr ein Gesetz zu "Deckelung" mit max. 100€ für "Erstvergehen" raus gehauen,das wird aber von den Abmahner mit der Floskel "Rechtsverletzung im gewerblichen
    Ausmaß" ausgehoben. Jaja Waldi´s, kennt ihr die Geschichte vom Affen und der Banane?? Wenn mann ihm eine Banane hin hält wird er hüpfen. hängt die Banane zu hoch,hüpft er nicht. Und die haben die "Banane" für den Affen(mich) um 700€
    zu hoch gehangen, also könnt ihr mit dem "Teil" so lange wedeln,bis ihr schwarz werdet.

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  • klaus1958
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    • 12. Juni 2009 um 10:30
    • #16

    Hallo Jungs - was ich nicht so ganz verstehe - die Vorratsdatenspeicherung - bei den Providern wird ja weiterhin gemacht - der Gesetzgeber hat aber entschieden - dass diese Daten erst bei schlimmen Verbrechen heraus gerückt werden - der Download einer MP3 gehört nicht dazu. Wenn jetzt jemand in einer Tauschbörse rum loggt um an IP,s zu kommen - die er versilbern kann - ist das in meinen Augen das eigentliche Verbrechen - nämlich ein Hacker Angriff - damit müsste man doch bei Gericht durchkommen ? oder sehe ich das falsch ? Klaus

    edit - eine IP und eine Adresse kann doch nur der Provider zusammen führen ??

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  • Halligalli
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    • 12. Juni 2009 um 17:59
    • #17

    Klaus, die nehmen nix aus der Vorratsdatenspeicherung,das dürfen sie ja net,aber die Provider rücken die Daten trotzdem raus,weil sie nach so nem Paragraphen (hab ihn net im Kopf) zur Herausgabe "verpflichtet" sind. da kannste auch bei der Terrorkom anrufen, einige haben auch daraufhin gekündigt,aber andere Provider machens auch.

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  • kalle28
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    • 27. Juni 2009 um 12:30
    • #18

    moin,

    falls es noch einige user von zebradem getroffen hat, postet hier eure erfahrungen mit den waldorfern um andere vielleicht dadurch zu helfen und um erfahrungen auszutauschen

    anbei meine schriftliche stellungnahme die ich den waldorfern geschickt habe

    An: Muster,dem...
    Waldorf Rechtsanwälte
    Beethovenstrasse 12
    80336 München

    Betreff: Akte 0000

    Guten Morgen Frau Muster,

    leider konnte ich Sie telefonisch bisher nicht erreichen.

    Ich möchte mich bezüglich des Schreibens Ihrer Kanzlei melden, um den Sachverhalt zu klären und zu einen für beide Seiten akzeptablem Ergebnis zu kommen.

    Bisher war es mir leider auch nicht möglich, nachzuvollziehen wie die Daten über mein Internetzugang ins Internet gestellt wurden.

    Ich werde wohl diesbezüglich eine Strafanzeige bei der Polizei stellen.

    - ist eine Reduzierung des Streitwerts möglich, da mir die berechnete Streitwerthöhe sehr hoch vorkommt

    - bisher liegt mir keine Vollmacht von der "Sony Music Entertainment Germany GmbH" vor, in der ersichtlich ist das Sie im Namen von Sony Abmahnen dürfen

    - ist es nicht Rechtmissbräuchlich, wenn durch eine Vielzahl von Abmahnungen, es auf die Gebühren zugunsten der Anwaltschaft kommt?

    - da dies eine Routineabmahnung ist, ist es möglich unter Berücksichtigung der Umstände meines Falles, die Abgeltung von Ersatzansprüchen, wie in der Abmahnung gefordert wird abzuwenden oder zu Reduzieren?

    - die Unterlassungserklärung möchte ich gerne abgeändert haben, z.b. die Höhe der Vertragsstrafe wird von "verletzten" Unterlassungsgläubiger nach "billigem Ermessen" bestimmt werde ich so nicht unterschreiben

    - ist es möglich, das Sie eine Reduzierte Zahlungshöhe von 000 Euro zustimmen?

    Die Zahlung würde ich dann noch Heute tätigen.

    Wenn es Ihnen möglich ist, können Sie auch gerne telefonisch mit mir in Kontakt treten.

    ich verbleibe mit freundlichen Grüßen, Muster

    Anschrift

    Anlage:

    - Stellungnahme
    - Abgeänderte Unterlassungserklärung (unterschrieben)

    und hier meine abgeänderte unterlassungserklärung

    Unterlassungserklärung

    Hiermit verpflichtet sich Name und Anschrift

    Gegenüber Sony Music Entertainment Germany GmbH
    Neumarkter Straße 28, 81673 München

    Es ab sofort zu unterlassen, geschützte Werke von Sony Music Entertainment Germany GmbH oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen.

    Insbesondere über sog. Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzustellen.

    Herr Muster verpflichtet sich gegenüber der Sony Music Entertainment Germany GmbH für jeden einzelnen Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 000 Euro ( in Worten 000 Euro) an die Sony Music Entertainment Germany GmbH.


    Anschrift mit Unterschrift zum schluss


    vielleicht kann ja der ein oder andere damit was anfangen

    achso,das hat kein rechtsanwalt geschrieben sondern ich selber

    gruß kalle

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  • kalle28
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    • 11. Juli 2009 um 17:10
    • #19

    moin,

    also, heute habe ich von den waldorfern einen schrieb bekommen,

    -reduzierung des streitwertes ist nicht möglich

    - vollmacht habe ich jetzt bekommen

    -abgeänderte unterlassungserklärung wurde abgelehnt

    jetzt reagiere ich erstmal nicht und warte ab, sollten sich die waldorfer melden stelle ich mich dumm,den einen brief habe ich nicht bekommen(war ja kein einschreiben)

    mal die waldorfer müde und mürbe machen und zeit gewinnen

    leute, ist auch jemand ausser halligalli und mir im klinsch mit den waldorfern oder hatte schon ärger mit denen,dan meldet euch mal und tauscht euch mit uns aus

    einer für alle und alle für einen! :thankyouhm7:

    hier eine anerkannte unterlassungserklärung von den waldorfern:

    Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung


    Rechtliche Belehrung:
    Diese modifizierte Unterlassungserklärung (mod. UE) ist straf- und gerichtsbewehrt. Alle Angaben sind frei und zufällig gewählt und stellen keinen konkret bezogenen Rechtsfall dar. Jeder Abgemahnte muss dieses Musterschreiben mit seinen eigenen Angaben ergänzen. Selbstverständlich übernimmt der Bearbeiter des Musters keine Haftung für dessen Verwendung.


    - per Einschreiben mit Rückschein -

    Muster + Mann Rechtsanwälte

    Mustermannstr. 19

    09290 Musterstadt


    Unterlassungsverpflichtungserklärung

    Hiermit verpflichte ich,

    Herr/Frau ______________________________,

    (Vorname / Nachname)

    ______________________________________,

    (Straße)

    ___________,__________________________,

    (PLZ, Ort)

    _____________________________________,

    (Aktenzeichen aus der Abmahnung)


    mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der Firma

    Verlagsgruppe "Muster GmbH & Co. KG, Musterstraße 2-3, 51000 Musterberg,

    - nachfolgend “Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,

    das "PC-Game "Muster" ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.


    ____________ , den _______

    Ort, Datum

    ____________________________

    (rechtsverbindliche Unterschrift)


    gruß kalle

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  • mean
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    • 11. Juli 2009 um 18:57
    • #20

    Also ich weiß ja nicht wie oft diese Themen hier diskutiert werden. Auf der einen Seite gut auf der anderen auch wieder total nervig solche dinge zu lesen, da es doch mal endlich allen bekannt sein muss das TORRENTS für den Po sind. In dieser Szene entstehen bisher die meisten Abmahnwellen. Naja viel Spaß mit Emule, Edonkey Bearshare usw. es brauch sich eigentlich keiner zu beschweren der dort runterlädt und eine Abmahnung bekommt. Da kann ich gleich bei der Polizei anrufen und ne Selbstanzeige machen. Wobei der Kik vielleicht ist erwischt zu werden bei 1:10000000 oder so liegt.

    • Zitieren

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