1. Dashboard
  2. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  3. Filebase
  4. Forum
  5. Zebradem-WIKI
  6. Foren-Regeln
  7. Spenden Liste
    1. Spenden
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
ZebraDem-Sponsoring
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Seiten
  • Dateien
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. Forum
  2. zebradem.com
  3. Szene News

Sky bei Entertain: Ab 25. September ist Schluss !

  • sunnyjoy
  • 15. August 2009 um 10:13
  • sunnyjoy
    Fortgeschrittener
    Punkte
    1.980
    Beiträge
    329
    • 15. August 2009 um 10:13
    • #1

    Sky wird Deutsche Telekom nicht weiter mit Signalen beliefern 13.08.2009
    17:57

    Der Streit zwischen der Deutschen Telekom und dem Pay-TV-Sender Sky spitzt sich offenbar zu. Nach Medienberichten hat Sky-Vorstand Mark Williams heute bei einer Bilanzpräsentation das Ende der Ausstrahlung der eigenen Pay-TV-Sender über den bisherigen Partner Deutsche Telekom angekündigt. Telekom-Kunden, die sich für die Entertain-Pakete des Bonner Konzerns interessierten, konnten bis Juni nicht nur die Telekom-eigenen Pay-TV-Pakete und zahlreiche Free-TV-Sender empfangen, sondern auf Wunsch auch Premiere.
    Die Kooperation der beiden Unternehmen rührt aus dem Jahr 2006, wo die Telekom erstmals die IPTV-Rechte an der Bundesliga erworben hatte. Premiere war damals im Pay-TV leer ausgegangen, hatte aber von der Deutschen Telekom den Auftrag der Produktion erhalten und konnte so dann auch direkt wieder die Pay-TV-Ausstrahlung übernehmen, nachdem Arena aufgegeben hatte.

    Telekom: Verhandlungen nicht abgebrochen

    Mit Beginn dieser Saison hatte die Telekom abermals die IPTV-Rechte erworben, sich aber vom Partner Premiere/Sky getrennt, weil man den Kunden ein Alleinstellungsmerkmal bieten wollte und auf anderen redaktionellen Inhalt setzen wollte. Zwischen den ehemaligen Partner entbrannte daraufhin ein Streit. Berichten zufolge wollte Sky seine Pay-TV-Pakete nur im Ganzen an den Wholesale-Partner Telekom weitergeben, da diese aber mit Liga total! ein eigenes Bundesliga-Programm haben, wollte man Sky Bundesliga nicht übernehmen.
    Eigentlich sollte aus Sicht von Sky schon Anfang Juli Schluss sein mit der Ausstrahlung bei Entertain, die Telekom erwirkte aber eine Einstweilige Verfügung. Ob die Telekom noch eine Abwendung der offenbar regulären Kündigung erwirken kann, ist unklar. Ein Telekom-Sprecher erklärte gegenüber teltarif, die Verhandlungen seien nicht abgebrochen, sondern liefen weiter. Folglich gibt es auch noch keine Aussagen dazu, wie mit bestehenden Sky-Abonnenten bei Entertain umgegangen wird.
    Theoretisch müssten Entertain-Sky-Kunden sich, um weiterhin alle Sender empfangen zu können, doch wieder für eine Satelliten-Schüssel oder einen Kabelanschluss entscheiden, was den eigentlichen Gedanken von IPTV ad absurdum führen würde. Umgekehrt könnte aber auch Sky weitere Kunden verlieren. Dass IPTV für Sky keine große Rolle spielt, hatte erst vergangene Woche Sport-Vorstand Carsten Schmidt im Gespräch mit teltarif.de deutlich gemacht.

    Quelle: teltarif.de

    • Zitieren
  • tester21
    Fortgeschrittener
    Punkte
    2.300
    Beiträge
    429
    • 15. August 2009 um 16:28
    • #2
    Zitat von sunnyjoy;300796

    Sky wird Deutsche Telekom nicht weiter mit Signalen beliefern 13.08.2009
    17:57

    Der Streit zwischen der Deutschen Telekom und dem Pay-TV-Sender Sky spitzt sich offenbar zu. Nach Medienberichten hat Sky-Vorstand Mark Williams heute bei einer Bilanzpräsentation das Ende der Ausstrahlung der eigenen Pay-TV-Sender über den bisherigen Partner Deutsche Telekom angekündigt. Telekom-Kunden, die sich für die Entertain-Pakete des Bonner Konzerns interessierten, konnten bis Juni nicht nur die Telekom-eigenen Pay-TV-Pakete und zahlreiche Free-TV-Sender empfangen, sondern auf Wunsch auch Premiere.
    Die Kooperation der beiden Unternehmen rührt aus dem Jahr 2006, wo die Telekom erstmals die IPTV-Rechte an der Bundesliga erworben hatte. Premiere war damals im Pay-TV leer ausgegangen, hatte aber von der Deutschen Telekom den Auftrag der Produktion erhalten und konnte so dann auch direkt wieder die Pay-TV-Ausstrahlung übernehmen, nachdem Arena aufgegeben hatte.

    Telekom: Verhandlungen nicht abgebrochen

    Mit Beginn dieser Saison hatte die Telekom abermals die IPTV-Rechte erworben, sich aber vom Partner Premiere/Sky getrennt, weil man den Kunden ein Alleinstellungsmerkmal bieten wollte und auf anderen redaktionellen Inhalt setzen wollte. Zwischen den ehemaligen Partner entbrannte daraufhin ein Streit. Berichten zufolge wollte Sky seine Pay-TV-Pakete nur im Ganzen an den Wholesale-Partner Telekom weitergeben, da diese aber mit Liga total! ein eigenes Bundesliga-Programm haben, wollte man Sky Bundesliga nicht übernehmen.
    Eigentlich sollte aus Sicht von Sky schon Anfang Juli Schluss sein mit der Ausstrahlung bei Entertain, die Telekom erwirkte aber eine Einstweilige Verfügung. Ob die Telekom noch eine Abwendung der offenbar regulären Kündigung erwirken kann, ist unklar. Ein Telekom-Sprecher erklärte gegenüber teltarif, die Verhandlungen seien nicht abgebrochen, sondern liefen weiter. Folglich gibt es auch noch keine Aussagen dazu, wie mit bestehenden Sky-Abonnenten bei Entertain umgegangen wird.
    Theoretisch müssten Entertain-Sky-Kunden sich, um weiterhin alle Sender empfangen zu können, doch wieder für eine Satelliten-Schüssel oder einen Kabelanschluss entscheiden, was den eigentlichen Gedanken von IPTV ad absurdum führen würde. Umgekehrt könnte aber auch Sky weitere Kunden verlieren. Dass IPTV für Sky keine große Rolle spielt, hatte erst vergangene Woche Sport-Vorstand Carsten Schmidt im Gespräch mit teltarif.de deutlich gemacht.

    Quelle: teltarif.de

    hab gefunden

    • Zitieren
  • greenhorn
    Gast
    • 15. August 2009 um 18:10
    • #3

    wenn nun SKY auch aus allen KAbelnetzen rausgehen würde waere es spitze denn dann könnte sich jeder eine Satschüssel aufs Dach knallen und der Vermieter muss es dulden !!!!!!!!!!!!

    • Zitieren
  • ChrisO
    Profi
    Punkte
    4.525
    Beiträge
    896
    • 15. August 2009 um 21:14
    • #4
    Zitat von greenhorn;300885

    wenn nun SKY auch aus allen KAbelnetzen rausgehen würde waere es spitze denn dann könnte sich jeder eine Satschüssel aufs Dach knallen und der Vermieter muss es dulden !!!!!!!!!!!!

    Wie kommst denn darauf?

    • Zitieren
  • bonzaii
    Meister
    Punkte
    10.620
    Beiträge
    2.044
    • 16. August 2009 um 00:28
    • #5

    ... nur dann, wenn nichts Deutschsprachiges mehr im Kabel zu empfangen ist ....

    • Zitieren
  • mape
    Fortgeschrittener
    Punkte
    935
    Beiträge
    173
    • 16. August 2009 um 22:56
    • #6

    Ich wäre schon froh, wenn ich wenigstens nen Multimedialen Kabelanschluss hätte. Meine 450 Mhz Anlage bekommt jetzt wenigstens ZDF HD rein. Schon mal ein Sender. Huhu. Will auch ne Schüssel, aber die scheiß Bäume bei mir, lassen ne schüssel auf den Balkon nicht zu.

    • Zitieren
  • greenhorn
    Gast
    • 18. August 2009 um 12:36
    • #7

    wieso muss der Vermieter es dulden ??

    ganz einfach SKY ist ein Mehrwert !!!
    Buli !!! daram besteht Öffentliches interresse (wieso auch immer)
    Filme ohne Werbung
    Sport Highlights

    genau aus diesen gründen

    • Zitieren
  • Reppo
    Super Moderator
    Punkte
    69.655
    Beiträge
    12.683
    • 18. August 2009 um 12:44
    • #8

    @greenhorn,
    deine Aussage ist schon mehrfach durch einschlägige Urteile widerlegt.

    Es gibt für Deutsche kein einklagbares Recht auf Satempfang, für Ausländer siehts da schon etwas besser aus, aber in den meisten Fällen kommen die mit ihrer Klage auch nicht durch, da es mittlerweise ein breites fremdsprachiges Programm in allen Kabelnetzen gibt.

    • Zitieren
  • greenhorn
    Gast
    • 18. August 2009 um 16:00
    • #9

    Es gibt noch ein hintertürchen, RELIGION

    Moslem will ein ein islamischen sender sehen
    Jude will ein jüdischen Sender sehen
    Alevite will einen Alevitischen Sender sehen
    Hindu will ein Hinduistischen Sender sehen
    Orthodoxe Christen wollen einen Orthodoxen Sender sehen

    Um die Sitten und Gebräuche zu lernen und die Feiertage mit zu feiern
    ok für christen sieht es mau aus den es gibt einige im kabeltv, wie Bibel TV

    • Zitieren
  • Sorgenfrei
    Anfänger
    Punkte
    45
    Beiträge
    9
    • 19. August 2009 um 22:01
    • #10

    Wenn kein Kabel gelegt, dann besteht immer noch grundsätzlich eine "Schüssel-Recht", weil DVBT nicht alle Sparten bedienen kann.
    Nicht alle öffentlich rechliche Sender werden über DVB-T ausgestrahlt. Gleiches Recht für alle ...

    • Zitieren
  • killaone
    Meister
    Punkte
    10.925
    Beiträge
    2.161
    • 20. August 2009 um 06:02
    • #11

    @greenhorn

    selten eine solchen Anhäufung von non-sense Aussagen gelesen

    Bitte informier dich erstmal, bevor du hier so grosse Sprüche loslässt.

    Eine Grundversorgung steht dir als Bürger zu, nicht aber Mehrwertdienste und alle ach so tollen Hintertüren, die du hier aufzählst ziehen auch meistens nicht.

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 20. August 2009 um 09:14
    • #12

    hi

    EU bestätigt das Grundrecht auf Parabolantenne

    Der freie Empfang von allgemein zugänglichen Programmen ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht, das Vorrang vor Entscheidungen von Behörden, politischen Instanzen, kommunalen Gremien und privaten Interessenten hat.

    Die Wahlfreiheit des Zuschauers ergibt sich aus einem wegweisenden Urteil, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bereits 1990 mit sechzehn gegen zwei Stimmen gefällt hat. Danach ist der "Empfang ausländischer Satelliten-Fernsehprogramme mittels Parabolantennen" durch den Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt.

    Der entscheidende erste Absatz lautet: "Jeder hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein."

    Elf Jahre mussten vergehen, bis endlich auch die Europäische Kommission das Bürgergrundrecht auf Satellitenschüssel bestätigt hat.. Sie ist die erste Initiative im Rahmen der neue Dienstleistungsstrategie, die im Januar 2001 auf den Weg gebracht wurde (vgl. IP/01/31). Die EU-Kommission hat also das Recht auf die Sat-Antenne explizit proklamiert und somit darf die Nutzung von Satellitenantennen nicht mehr unnötig behindert werden.

    Der durch die Europäische Menschenrechtskonvention und das Grundgesetz garantierte Rechtsschutz umfasst nicht nur den Informationsinhalt, sondern erstreckt sich nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs auch auf die Übertragungs- und Empfangsvorrichtungen, die dafür verwendet werden. Aus diesem Grunde sind alle Beschränkungen als Eingriffe in das Recht zum ungehinderten Empfang und damit als Menschenrechtsverletzung anzusehen. Mit anderen Worten: Jedermann darf es sich aussuchen, welches Fernsehprogramm er mit Hilfe einer beliebigen Empfangsmethode anschaut. Niemand darf ihm dieses Recht streitig machen oder es beschneiden. In ganz Europa gilt der einhellige Grundsatz: Welches Fernsehprogramm jemand anschauen will und wie er das tut, bleibt ihm allein überlassen. Niemand darf ihm diese Entscheidung abnehmen und niemand darf seine Entscheidungsfreiheit einschränken.

    Parabolantennen stellen heute ein äußerst leistungsstarkes und sehr beliebtes Mittel dar, um zu moderaten Preisen eine immer größere Palette von Diensten in Anspruch zu nehmen, die über Satelliten verbreitet werden. Es handelt sich dabei um Radio- und Fernsehdienste sowie um Dienste der Informationsgesellschaft, beispielsweise Internetdienste. Da diese Dienste naturgemäß grenzüberschreitend sind, ist die grenzenlose Freiheit, die vom Himmel kommt von großer Bedeutung sowohl im Hinblick auf die wirtschaftliche und kulturelle Verflechtung. Parabolantennen erleichtern die Verflechtung unserer verschiedenen Kulturen, indem sie die Grenzen aufheben.

    Die Möglichkeit eine Sattelitenantenne ohne übermäßige technische, administrative, städtebauliche und steuerliche Hemmnisse zu nutzen ist Ausdruck des freien Dienstleistungs- und Warenverkehrs und damit klar eine Grundfreiheit des EU-Binnenmarktes. Informationen aus dem Heimatland mittels einer Satellitenanlage zu empfangen ist Teil der in der Europäischen Menschenrechtskonvektion garantierten Meinungsfreiheit. Jeder EU-Bürger, nicht nur Ausländer, habe also die freie Wahl zwischen den unterschiedlichen Empfangsmöglichkeiten und Diensten haben, die eben nur über Sat-Antenne empfangen werden können. Es ist auf keinen Fall zulässig, diese Wahl derart zu beeinflussen, indem zum Beispiel die Nutzung von Sat-Antennen „bestraft“ oder behindert wird.

    Die EU-Bürger müssen die Sat-Antenne frei von jeder ungerechtfertigten Einschränkung nutzen können. Leider kommt es mitunter immer noch zu ungerechtfertigten Behinderungen des Satelliten-Empfangs durch die Wohnungsverwaltungen. Dies ist gemäß EU-Richtlinien nicht zulässig! Nach Ausführungen von EU-Binnenmarkt Kommissar Frits Bolkestein sei ein „Verhinderungsbeispiel“ die Forderung nach einer vorherigen Montagegenehmigung, der Verweis einer bestimmten Firma zur Montage oder komplizierte und teure Verwaltungsverfahren für die Antenneninstallation. Seine klare Aussage weist all jene in die Schranken, die mit den fadenscheinigsten Begründungen dem Satelliten-Direktempfang eins auswischen wollen.

    Auf Grund der neuen amerikanischen Herrschaft in den deutschen Kabelnetzen macht die Politik einschließlich Leo Kirchs Premiere einen Schwenk hin zugunsten des Sat-Direktempfangs und der Satblock-Verteilung. Obwohl allmählich ein großes Umdenken erfolgt, ergeben sich für den freien Empfang von Satellitenprogrammen aus dem Bauordnungsrecht der Bundesländer viele Beschränkungen, denn die Einrichtung einer Parabolantenne wird als eine bauliche Anlage behandelt. Manche Landesbauordnungen schreiben auch ein zusätzliches Genehmigungsverfahren für Parabolantennen vor. Andere schreiben das für Anlagen einer bestimmten Größe vor. Die Musterbauordnung für die Bundesländer empfiehlt beispielsweise die gesetzliche Einführung eines Genehmigungsverfahrens für Antennen mit einem Durchmesser von mehr als 80 cm.

    Die meisten Landesbauordnungen lassen sogar ein allgemeines Antennenverbot aus ästhetischen Gründen zu. Danach sind die Gemeinden ermächtigt, örtliche Vorschriften über besondere Anforderungen an bauliche Anlagen zu erlassen, soweit dies zum Schutz bestimmter Gebäude, Straßen, Plätze oder Ortsteile von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung oder zum Schutz von Bau- und Naturdenkmäler erforderlich ist. Von diesem Recht haben viele Gemeinden in der ganzen Bundesrepublik Gebrauch gemacht.

    Man kann jedoch ohne weiteres davon ausgehen, dass alle diese Verbote verfassungswidrig und deshalb nichtig sind. Es stellt sich nämlich die Frage, ob ein bauordnungsrechtliches Verbot der Errichtung einer Parabolantenne mit dem Recht auf Empfangsfreiheit zu vereinbaren ist. Es ist zu differenzieren, ob die Untersagung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder nur wegen der Ästhetik des Städtebilds, etwa mit dem Ziel des Denkmalschutzes, erfolgt. Zum Schutze vor Gefahren für Personen ist ein Verbot der Empfangsanlage ist notwendig, wenn die beabsichtigte Art und Weise ihrer Anbringung eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit befürchten läßt. Der Integrität von Leib und Leben sowie dem Schutz fremden Sacheigentums ist dann der Vorrang vor der Informationsfreiheit einzuräumen.

    Anders zu beurteilen ist aber ein generelles Antennenverbot auf Grund örtlicher Vorschriften oder eine individuelle Ablehnung des Genehmigungsantrags nach den Vorschriften der Landesbauordnung aus rein ästhetischen Gründen. Es liegt nicht im unbeschränkten Ermessen der Behörden, ob sie einen Eingriff in die Empfangsfreiheit für erforderlich halten dürfen oder nicht. Eine Gemeindeverordnung zur Bewahrung des historischen Stadtbilds reicht nicht aus, um als allgemeines Gesetz das Grundrecht der Informationsfreiheit durch ein Verbot herkömmlicher Parabolantennen zu begrenzen. Die Einbußen für den Denkmalschutz und die Bewahrung historischer Stadtbilder – so die ausdrückliche Feststellung des Gerichts – wiegen geringer als der Eingriff in die Rundfunkfreiheit.

    Trotzdem ergeben sich noch heute Probleme, wenn ein Mieter eine Parabolantenne kaufen will und der Vermieter sie nicht haben möchte. Spätestens seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs kann man davon ausgehen, dass kein Vermieter das Recht hat, die Informations- und Empfangsfreiheit eines Mieters zu beschränken. Wenn ein Mieter sich eine Satellitenschüssel kaufen und installieren lassen will, darf der Vermieter das nicht verbieten.

    Mit Hilfe moderner Parabolantennen ist es möglich, viele hundert in- und ausländischer Programme zu empfangen. Wenn dieses Angebot auch von der "Breitband" Kabelanlage erfüllt wird, dürfte der Vermieter dann mit seiner Verweigerungshaltung durchdringen. In den meisten Fällen wird sich die Lage aber gerade umgekehrt darstellen. Die modernen Sat-Empfangsanlagen sind heute leistungsfähiger als die anderen Übertragungswege und bieten damit dem Rezipienten ein breiteres Spektrum an Informationsmöglichkeiten. Wenn der Vermieter die Errichtung der Antenne verweigert, verstößt er grundsätzlich gegen die auch zwischen Mieter und Vermieter geltende Informationsfreiheit.

    Die Kosten allerdings muss der Mieter tragen; denn der Vermieter ist lediglich verpflichtet, seine Leistungen "in mittlerer Art und Güte" zu erbringen. Dazu gehört eine normale Antenne oder Kabelfernsehen, aber nicht eine Parabolantenne.

    Leider haben viele Architekten, Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften die Zeichen der Zeit verschlafen und voll und ganz auf die Segnungen des so genannten „Breitband“ Kabelfernsehen gesetzt. Entscheidungsträger haben bei der Planung von Neubauten und Hotels versagt. Eins steht fest: Die Wohnungswirtschaft und der private Vermieter steht vor einer großen Herausforderung. Eine moderne Medienversorgung und eine zukunftsgerichtete Kommunikationsinfrastruktur werden immer wichtiger. Wer jetzt in diese Zukunftstechnologien investiert, dessen Immobilien stehen morgen hoch im Kurs und lassen sich gut vermieten.

    Wer heute ein Haus baut, ausbaut, modernisiert oder renoviert, sollte die absolut zukunftssichere, sternförmige ZF-Verteilung von oben nach unten installieren. Nur so kann er sicher sein, die bessere Technik verlegt zu haben. Denn ein Nachrüsten ist schwierig und verursacht in der Regel enorme Kosten

    • Zitieren
  • Rolli
    Gast
    • 20. August 2009 um 09:50
    • #13

    [color="White"]Da fehlt mir jetzt irgendwie die Quelle.

    Nehmen wir doch die hier ...=>> http://antennen-service.de/grundrecht.html[/color]

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 20. August 2009 um 09:58
    • #14

    servus

    jo quelle hatte ich vergessen danke

    • Zitieren

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Spenden

Vielen Dank für die Unterstützung!
Hiermit unterstützt du Zebradem.
Das beinhaltet überwiegend die Serverkosten und Lizenzgebühren.
Spenden

Letzte Beiträge

  • Plex Live TV / LG Channels / Wedo TV

    Fellfresse 18. Mai 2025 um 17:06
  • Samsung TV Plus/Rakuten TV

    Fellfresse 18. Mai 2025 um 17:01
  • Abmahngefahr durch Likes: Gericht in den USA sieht Social-Media-Interaktionen als Beweis

    heugabel 18. Mai 2025 um 15:27
  • BREIN Licht ins Dunkel: Illegale IPTV-Anbieter stark unter Druck

    heugabel 17. Mai 2025 um 16:27
  • Pluto TV

    Fellfresse 16. Mai 2025 um 21:07
  • VPN-Blockade in Frankreich: Gericht ordnet Sperre illegaler Streams an

    heugabel 16. Mai 2025 um 20:27
  • Kaffeetasse, KI und Scheidung: Ein merkwürdiger Fall aus Griechenland

    heugabel 16. Mai 2025 um 16:27
  • Telegram räumt auf: Ein radikaler Schritt gegen Onlinekriminalität

    heugabel 16. Mai 2025 um 15:27
  • MagisTV/FlujoTV: IPTV-Piraterie und ihre rechtlichen Konsequenzen

    heugabel 16. Mai 2025 um 08:27
  • Unberechtigte Kontoabbuchungen: Ein wachsendes Problem

    heugabel 15. Mai 2025 um 16:27

Aktivste Themen

  • Sky führt Kartentausch von S02-Smartcards inklusive HD-Leihreceiver durch!

    979 Antworten
  • Sky - Checken welches Angebot möglich ist zur Verlängerung

    313 Antworten
  • Störung bei Sky

    312 Antworten
  • Bei Premiere gehen die Lichter aus

    208 Antworten
  • Sammel Topic ...Premiere zu & ORF über nagra

    179 Antworten
  • Premiere: Fast alle EMUS sind ausgefallen

    178 Antworten
  • Premiere AG: Neue Verschlüsselungstechnologie

    162 Antworten
  • Bastelt Premier wieder?

    154 Antworten
  • EMM aktiviert??

    152 Antworten
  • ORF wechselt im März?

    148 Antworten

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Kontakt
© 2024 Zebradem - Software by WoltLab