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Knacken des iPhone in den USA legal

  • Drehrumbum
  • 27. Juli 2010 um 11:22
  • Drehrumbum
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    • 27. Juli 2010 um 11:22
    • #1

    Besitzer des Apple iPhone in den USA dürfen ihre Handys ohne schlechtes Gewissen knacken, um fremde Software zu installieren. Der zuständige Leiter der Bibliothek des US-Kongresses hat das sogenannte "Jailbreaking" erlaubt. Für Apple ist das eine Schlappe, verliert der Konzern dadurch doch die volle Kontrolle über die kleinen Zusatzprogramme, die einen guten Teil des iPhone-Erfolgs ausmachen.

    Der Kongressbibliothekar überwacht, ob die scharfen Urheberrechtsgesetze in den USA nicht einen Schritt zu weit gehen. Sollte das im Einzelfall passieren, kann er eine Ausnahme machen - wie jetzt namentlich beim iPhone und anderen Smartphones. Damit können Nutzer, die ihr Handy geknackt haben, nicht mehr vom Unternehmen belangt werden. Wohl aber laufen sie weiterhin Gefahr, ihre Garantie zu verlieren.
    Apple hat die Hand auf den Zusatzprogrammen, den sogenannten Apps. Die Nutzer dürfen nur solche Apps auf ihr Handy laden, die der Konzern vorher genehmigt hat und in seinem App-Store anbietet. Apple begründet seine Haltung damit, die Nutzer vor schadhafter Software oder Betrug schützen zu wollen. Verbraucherschützer sehen in der Praxis eine Wettbewerbsbehinderung und Gängelung der Kunden.
    Dass Apples Vorgehen keinen absoluten Schutz bietet, hatten mehrere Vorkommnisse in der jüngeren Vergangenheit gezeigt: Erst am Montag wurde öffentlich, dass die Citigroup ihre iPhone-App wegen eines Sicherheitslecks aus dem Verkehr ziehen muss. Das Programm speichert persönliche Daten wie die Kontonummer oder Passwörter auf dem Handy. Zu einem Missbrauch ist es nach Angaben der Bank aber nicht gekommen.

    [SIZE="1"]Quelle: Salzburger Nachrichten [/SIZE]

    Das sollte schnellstens auch in D eingeführt werden, bin ich der Meinung, das Monopol von Apple mit Ihrem Store ist ja fast wie das von Microsoft mit dem IE gleich zu stellen!

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  • Reppo
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    • 27. Juli 2010 um 11:27
    • #2

    Hier noch etwas übersichtlicher von iphone-ticker.de

    Zitat

    Gekümmert hat es eigentlich nie jemanden und hierzulande gelten sowieso andere Gesetze, dennoch sind die aktualisierten US-Copyright-Regeln ein wichtiger und begrüßenswerter Schritt nach vorne.
    Der “legalisierte” Jailbreak gibt zwar zweifellos die besten Schlagzeilen her, insgesamt wurden aber noch einige weitere wichtige Entscheidungen mit ausgesprochen positivem Effekt für die Endkunden getroffen.
    Hier in Kürze die wichtigsten Punkte:

    • Ein Jailbreak ist fortan erlaubt, wenn er mit dem Ziel legal beschaffte Software zu installieren (Cydia) ausgeführt wird.
    • Auch ein Unlock soll legal sein, wenn der Anwender diesen mit der Absicht, den Netzanbieter zu wechseln durchführt
    • Das Knacken des Kopierschutzes von Videospielen soll nicht mehr illegal sein, wenn dies mit der Absicht geschieht, Sicherheitslücken aufzudecken oder zu stopfen
    • Auch der Kopierschutz von DVDs darf geknackt werden, und zwar von Professoren, Filmstudenten oder Filmemachern für Lehrzwecke oder andere nicht kommerzielle Vorhaben
    • Computerbesitzer dürfen Dongles durch Softwarehacks ersetzen, wenn diese nicht mehr funktionieren und nicht ersetzt werden können


    Drehrumbum

    Zitat

    Das sollte schnellstens auch in D eingeführt werden, bin ich der Meinung, das Monopol von Apple mit Ihrem Store ist ja fast wie das von Microsoft mit dem IE gleich zu stellen!

    Hier in Deutschland war der Jailbreak immer schon legal meiner Meinung nach, da Du mit deinem Eigentum machen kannst, was du willst, du darfst ja auch mit einem Hammer dein Handy zerschlagen usw.

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  • Drehrumbum
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    • 27. Juli 2010 um 14:06
    • #3
    Zitat von Reppo;356089


    Hier in Deutschland war der Jailbreak immer schon legal meiner Meinung nach, da Du mit deinem Eigentum machen kannst, was du willst, du darfst ja auch mit einem Hammer dein Handy zerschlagen usw.


    Ich dachte mir das verstösst gegen die Lizenz Vereinbarung mit Apple? Oder nicht, es wird ja die Firmware modifiziert?

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  • Reppo
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    • 27. Juli 2010 um 14:19
    • #4

    Verstoße ich auch gegen Lizenzbedingungen von Aldi, wenn ich eine Margeritha Pizza mit Salamischeiben von Rewe belege?
    Ich darf doch auch in ein Buch kritzlen, das ich gekauft habe usw...

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  • Gast
    Gast
    • 28. Juli 2010 um 18:49
    • #5

    @ Reppo:you made my day!

    Lang nicht mehr so gelacht.......

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 28. Juli 2010 um 23:07
    • #6
    Zitat von Drehrumbum;356107

    Ich dachte mir das verstösst gegen die Lizenz Vereinbarung mit Apple? Oder nicht, es wird ja die Firmware modifiziert?

    Für Unternehmen sind derartige Lizenz-Vereinbarungen bindend, für Privatpersonen spielen Sie jedoch keine Rolle, man darf mit seiner Software/Hardware machen, was man will.
    Natürlich gibt es auch hier eine Menge Ausnahmen. Zum einen gibt es seit einiger Zeit den sogenannten Hacker-Paragraphen (202c StGB), dann noch das Verbot der Umgehung von Kopierschutzsperren im Urheberrecht (95a Abs. 3 und 108b UrhG) und gibt es da noch so einen Paragraphen zur Umgehung von Automaten, der auch beim Pay TV greift (keine Ahnung wo das steht).

    • Zitieren

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