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  3. Szene News

Kein Anspruch auf Satellitenantenne wegen HDTV

  • Hausi
  • 13. November 2010 um 15:57
  • Hausi
    Erleuchteter
    Punkte
    24.945
    Beiträge
    4.342
    • 13. November 2010 um 15:57
    • #1

    Der HDTV-Ausbau bei den deutschen Kabelnetzbetreibern kommt immer noch sehr schleppend voran. Da wäre es für Mieter naheliegend, eine Satellitenantenne zu installieren, um eine größere Programmauswahl zu erhalten. Diesem Vorhaben macht der Bundesgerichtshof jetzt allerdings zum Teil einen Strich durch die Rechnung. In einem Urteil aus dem September, auf welches jetzt die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund verweist, bestätigte der BGH seine Rechtsprechung zur Installation von Satellitenantennen und verwies erneut darauf, dass kein Anspruch auf die Installation einer Satellitenantenne bestehe, solange der Vermieter einen Breitbandkabelanschluss bereitstellt, der den Empfang von Programmen in genügender Zahl und Qualität gewährleistet. Dabei berücksichtigt der BGH allerdings weder die tatsächlichen Programme noch die Qualität. Der Kläger hatte seine Satellitenantenne explizit unter Verweis auf den Wunsch nach mehr Programmen in HDTV installieren wollen.

    Bei solchen Urteilen erfolgt immer eine Abwägung zwischen dem Eigentumsrecht des Vermieters an der Unversehrtheit seiner Wohnung und dem Grundrecht auf Informationsfreiheit des Vermieters. Da solche Urteile meist zu Lasten des Mieters ausfallen, sofern ein Kabelanschluss vorhanden ist, stärkt der BGH indirekt aber auch die Monopolsituation der deutschen Kabelnetzbetreiber, die nicht zuletzt davon profitieren, dass Kabelnutzungsverträge meist als Bestandteil eines Wohnungsmietvertrages vorgeschrieben werden. Aber auch Wohnungseigentümer sind oftmals betroffen, da die Hausordnungen vieler Mehrfamilienhäuser teilweise sehr ähnlich gestaltet sind.

    Gänzlich verboten ist die Installation einer Satellitenantenne auch für "zwangsverkabelte" Mieter und Wohnungseigentümer aber dennoch nicht: Eine Zustimmung des Vermieters ist dann erforderlich, wenn z.B. durch Schrauben ein Eingriff in die Bausubstanz vorgenommen oder das optische Erscheinungsbild beeinträchtigt wird, indem eine Satellitenantenne aussen am Balkon montiert wird. Das ist allerdings zumindest dann, wenn ein Balkon mit freier Sicht nach Südosten vorhanden ist, meist gar nicht erforderlich, da für den Satellitenempfang von Astra 19.2° Ost bereits kleine Antennen mit weniger als 40 cm Durchmesser ausreichend sind, die aufgrund des sehr steilen Elevationswinkels auf einem Balkonständer ohne Schrauben so installiert werden können, dass sie von außen nicht sichtbar sind.

  • Gast
    Gast
    • 14. November 2010 um 11:00
    • #2

    Ist doch toll wie der Staat dafür sorgt das jeder was verdient *g*

    gruß robby11

  • ceewee
    Gast
    • 14. November 2010 um 14:53
    • #3

    Wie ist die Lage wohl bei einer Eigentumswohnung in einer Wohngemeinschaft von 50 parteien die jetzt neu verkabelt werden sollen.

    Schüssel müsste an die hausfront (balkon geht nicht)

  • Gast
    Gast
    • 15. November 2010 um 14:39
    • #4

    @ ceewee

    steht doch hier, ist zwar in deinen Fall nicht der Eigentümer sonder die Eigentümergemeinschaft

    "Gänzlich verboten ist die Installation einer Satellitenantenne auch für "zwangsverkabelte" Mieter und Wohnungseigentümer aber dennoch nicht: Eine Zustimmung des Vermieters ist dann erforderlich, wenn z.B. durch Schrauben ein Eingriff in die Bausubstanz vorgenommen oder das optische Erscheinungsbild beeinträchtigt wird, indem eine Satellitenantenne aussen am Balkon montiert wird. Das ist allerdings zumindest dann, wenn ein Balkon mit freier Sicht nach Südosten vorhanden ist, meist gar nicht erforderlich, da für den Satellitenempfang von Astra 19.2° Ost bereits kleine Antennen mit weniger als 40 cm Durchmesser ausreichend sind, die aufgrund des sehr steilen Elevationswinkels auf einem Balkonständer ohne Schrauben so installiert werden können, dass sie von außen nicht sichtbar sind. "

    gruß
    €cto

  • Gast
    Gast
    • 15. November 2010 um 20:30
    • #5

    also ich habe mir eine satanlage aufs dach machen dürfen da ich nur 400 mhz über kabel empfange reicht gerade mal für ard zdf und arte hd ansonsten ist da nichts zu machen habe mir von Sky ne s02 karte schicken lassen und betreibe die in meinem samsung mit Alpha light cam und siehe da es werde hell

  • Fattouna
    Gast
    • 18. November 2010 um 00:41
    • #6

    Hallo an alle Mitglieder,

    wie ist es den, wenn ich meine Heimatkanäle schauen möchte.Hat jemand erfahrung damit??Die Heimatsender sind nicht über Kabelanschluss zu empfangen.Ich müsste Nilesat 7W installieren um TV7, Hannibal TV, Nessma TV, Tunis21.Habe auch eine ART Arabesque ABO Karte fü den empfang von den Arabischen PayTV sendern.Der Kabelanbieter UnityMedia in Hessen und NRW hatte diese Sender im Programm gehabt als eine abgespeckte Version, sowie ART Movie1, ART Hekeyet,ART Hekayet Zamen,Future TV, ART Sport aber auch wie FTA Programme über Sat als pay tv sender im Kabelanschluss MBC & Al Jazeera.

    Was steht mir zu??Gibt es auch einen Ausdruck als PDF oder so für den Vermieter wenn ich im recht bin??

    Vielen Dank für eure Antworten im voraus.

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