Der HDTV-Ausbau bei den deutschen Kabelnetzbetreibern kommt immer noch sehr schleppend voran. Da wäre es für Mieter naheliegend, eine Satellitenantenne zu installieren, um eine größere Programmauswahl zu erhalten. Diesem Vorhaben macht der Bundesgerichtshof jetzt allerdings zum Teil einen Strich durch die Rechnung. In einem Urteil aus dem September, auf welches jetzt die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund verweist, bestätigte der BGH seine Rechtsprechung zur Installation von Satellitenantennen und verwies erneut darauf, dass kein Anspruch auf die Installation einer Satellitenantenne bestehe, solange der Vermieter einen Breitbandkabelanschluss bereitstellt, der den Empfang von Programmen in genügender Zahl und Qualität gewährleistet. Dabei berücksichtigt der BGH allerdings weder die tatsächlichen Programme noch die Qualität. Der Kläger hatte seine Satellitenantenne explizit unter Verweis auf den Wunsch nach mehr Programmen in HDTV installieren wollen.
Bei solchen Urteilen erfolgt immer eine Abwägung zwischen dem Eigentumsrecht des Vermieters an der Unversehrtheit seiner Wohnung und dem Grundrecht auf Informationsfreiheit des Vermieters. Da solche Urteile meist zu Lasten des Mieters ausfallen, sofern ein Kabelanschluss vorhanden ist, stärkt der BGH indirekt aber auch die Monopolsituation der deutschen Kabelnetzbetreiber, die nicht zuletzt davon profitieren, dass Kabelnutzungsverträge meist als Bestandteil eines Wohnungsmietvertrages vorgeschrieben werden. Aber auch Wohnungseigentümer sind oftmals betroffen, da die Hausordnungen vieler Mehrfamilienhäuser teilweise sehr ähnlich gestaltet sind.
Gänzlich verboten ist die Installation einer Satellitenantenne auch für "zwangsverkabelte" Mieter und Wohnungseigentümer aber dennoch nicht: Eine Zustimmung des Vermieters ist dann erforderlich, wenn z.B. durch Schrauben ein Eingriff in die Bausubstanz vorgenommen oder das optische Erscheinungsbild beeinträchtigt wird, indem eine Satellitenantenne aussen am Balkon montiert wird. Das ist allerdings zumindest dann, wenn ein Balkon mit freier Sicht nach Südosten vorhanden ist, meist gar nicht erforderlich, da für den Satellitenempfang von Astra 19.2° Ost bereits kleine Antennen mit weniger als 40 cm Durchmesser ausreichend sind, die aufgrund des sehr steilen Elevationswinkels auf einem Balkonständer ohne Schrauben so installiert werden können, dass sie von außen nicht sichtbar sind.