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Update: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV

  • Reppo
  • 26. September 2011 um 13:03
  • Reppo
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    • 26. September 2011 um 13:03
    • #1

    Bei Pay-TV-Anbietern in Europa könnte bald das große Zähneklappern einsetzen. Schuld daran ist die Wirtin eines Pubs im südenglischen Portsmouth. Sie könnte mit ihrer Klage das Bezahlfernsehen in Europa revolutionieren. Am 4. Oktober will der Europäische Gerichtshof in Luxemburg sein Urteil verkünden.
    Die Geschäfte von Fußballklubs und TV-Sendern in Europa könnten vor einer revolutionären Umwälzung stehen. Grund ist eine bevorstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vermarktung der englischen Premier League. Der Fußballverband hatte Karen Murphy, die Wirtin eines Pubs in Portsmouth, wegen einer angeblichen Copyright-Verletzung verklagt.

    Murphy hatte in ihrer Kneipe mit einem günstig bei einer griechischen Pay-TV-Plattform abgeschlossenen Abonnement Premiere-League-Fußball gezeigt. Der Grund für den Einsatz der entsprechenden Karte war naheliegend: Die Gebühren, um die Premier-League-Spiele über den britischen Pay-TV-Anbieter BSkyB zu zeigen, belaufen sich für Pubs teilweise auf über 1 000 Pfund im Jahr. Die Wirtin argumentierte, sie könne den griechischen Sender sehen, da sie ein Abo bezahlt habe und der Sender die Übertragungsrechte der Premier League gekauft habe.

    Die Wirtin ging gegen die Klage des Vereins vor und wandte sich an den EuGH in Luxemburg. Generalanwältin Juliane Kokott legte dort nun ihre Empfehlung für den Urteilsspruch vor. Die Richterin argumentiert, die exklusiven Senderechte für einzelne Länder zu verkaufen, würde dem Gedanken des Binnenmarktes widersprechen. Es müsse Murphy erlaubt sein, Decoderkarten in anderen europäischen Ländern zu erstehen. Das impliziert: Wenn es Murphy erlaubt ist, müsste dies wohl auch jedem andern Kunden gestattet werden.

    Zwar ist diese Empfehlung rechtlich noch nicht bindend, doch im Allgemeinen folgen die Richter den Vorlagen der Generalanwälte. Eine endgültige Entscheidung soll jetzt am 4. Oktober fallen. Sollte im Sinne der Wirtin entschieden werden, könnte das für BSkyB bedeuten, dass der 1,9 Milliarden Euro schwere Deal des Senders über die nächsten drei Jahre ebenso wackelt wie die ergänzenden über 1,2 Milliarden Euro abgeschlossenen Verträge im Ausland.

    Zuschauer in ganz Europa fordern bereits seit Jahren den grenzübergreifenden TV-Genuss und somit die Abomöglichkeit von Pay-TV-Paketen innerhalb der Europäischen Union. Während man versucht, die Staaten untereinander immer enger miteinander zu verknüpfen, die Grenzen zu öffnen und die Märkte anzugleichen, ist dies beim Fernsehen kein Thema. Ganz im Gegenteil: Aufgrund von Rechtsstreitigkeiten und immer teureren Lizenzkosten codieren mehr und mehr Kanäle über Satellit und vermarkten ihre Programme ausschließlich im Heimatland.

    Einzig sogenannte Auslandskanäle, sprich Sender, die für im Ausland lebende Bürger gedacht sind, sind in Ländern wie Frankreich oder den Niederlanden noch frei zu empfangen. Andere Staaten wie beispielweise Dänemark, Schweden und Norwegen lassen die Nachbarn gar nicht in den TV-Markt einblicken. Selbst die Auslandsprogramme werden zum Unmut vieler deutscher Zuschauer in diesen Staaten codiert.

    Dass grenzübergreifendes Pay-TV bereits heute Wirklichkeit ist, beweisen die Erotikanbieter. Sender wie Free X TV oder das "Redlight"-TV-Paket können über Sat-Shops in ganz Europa zu nahezu identischen Preisen abonniert werden. Ein Unterschied zum klassischen Pay-TV besteht darin, dass diese Anbieter ihre Pakete ausschließlich als Prepaid-Pakete vertreiben, soll heißen, der Kunde bezahlt beim Kauf der Karte einmalig für das Angebot. Nach Einschieben der Karte in Receiver oder CI-Modul wird der Countdown in dieser aktiviert und zählt die verbleibende Zeit herunter.

    Quelle: Digitalfernsehen


    Lool, ich wäre wohl der erste, der Sky Germany kündigt und Sky UK abonniert.

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  • hugo13
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    • 26. September 2011 um 13:55
    • #2

    Ich glaube nicht das sich da was ändern wird. Zu wünschen wäre es aber. Hier haben eben ganz andere die Macht in den Händen und diese werden sie sicherlich nicht aus die Hand geben. Urteile die von Deutschen oder Eropa gesprochen werden, naja darüber wunder ich mich schon lange nicht mehr.

    hugo13

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  • Homer
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    • 26. September 2011 um 15:56
    • #3

    Naja. Wäre schon nicht ganz schlecht... würde aber trotzdem mein Sky Germany Abo behalten.
    Ansonsten fehlt Euch dann die Zeit zum Fernsehen schauen.
    Da sitzt Ihr auf Euren Hosenboden und lernt:

    -Griechisch,
    -Spanisch,
    -Italienisch usw.

    Es sei denn ist gibt den ein oder anderen der alles perfekt drauf hat.
    Bei mir hört es nach Englisch und etwas Russich dann auf.

    Gruß: Homer

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist.

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  • marcel2112
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    • 26. September 2011 um 16:09
    • #4

    Hallo
    Den Beitrag gab es hier schon mal ,man hätte ihn auch weiter führen können

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  • killaone
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    • 26. September 2011 um 16:57
    • #5

    zudem würde eine Änderung sich auf die Rechteverwertung bzw. deren Kosten auswirken und dann würde PayTV noch teurer werden...

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  • Treets
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    • 26. September 2011 um 18:55
    • #6

    Für uns Schweizer würde sich das lohnen, denn Teleclub verlangt für Sky-Abos hohe Preise bei nicht vollen Pakete. Einige Sender sind gestrichen, angeblich Lizenz-Probleme. Doch bei Cablecom sind die Sender da. Ausrede Lizenz-Probleme gilt für mich nicht.
    Ich selbst habe über einen Umweg Sky Germany direkt abonniert, würde aber gerne diesen auf direktem Wege legal abonnieren.

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  • kevinwitschi
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    • 2. Oktober 2011 um 03:01
    • #7

    Das ist schon lange nicht mehr so! Teleclub bietet schon seit längerer Zeit die mit Sky DE identischen Pakete an und das auch zu ähnlichen Preisen. Der einzige Unterschied besteht darin, dass bei Sky DE immer wieder Aktionen buchbar sind, von denen die Teleclub-Abzocker nichts wissen wollen...

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  • Treets
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    • 2. Oktober 2011 um 09:03
    • #8

    Das stimmt, muss zugeben. Die haben unterdessen geändert. Habe mal die Senderliste verglichen. Es sind immer noch einige Sender nicht drin, aber gar nicht mehr so schlimm wie damals. Vor zwei Monaten musste ich bei einem Kunden einen Humi einrichten, welche er nicht bedienen konnte. Er hatte Sky von Teleclub, und damals ging z.B. Kinowelt TV nicht, welche er wollte. Ob er die heute bekommen kann, weiss ich nicht.

    Wurde an Bestandskunden die Abostruktur und Preise angepasst? Das kannst du vielleicht beantworten.

    Hier aus meinem Vergleich der Liste der fehlenden Sendern (Ist bei Teleclub vielleicht nicht aktuell, was mich nicht wundern würde):

    Sky Welt:
    -National Geografic (Dachte, der wäre dabei, ist vielleicht nicht aufgelistet)
    -Heimatkanal
    -Goldstar TV
    -Fox HD
    -Nat Geo Wild HD

    Sky Welt Extra:
    -Kabel 1 classics

    Sky Film:
    1:1 wie Sky.de

    HD:
    -Sky Cinema Hits HD

    Sport:
    -Sky Sport Austria
    +Bundesliga (Hat keine Extrapaket dafür, nur in Kombi mit Sport)

    So, das war's, was ich rauslesen konnte :)

    PS (Edit):
    Bei Teleclub-Sky gibt es keine Blue Movie, Sky+, Sky Go, etc.. Nur die obgenannte Pakete

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    • 2. Oktober 2011 um 21:22
    • #9

    Sender wie Fox HD und Nat Geo Wild HD sind ja bei Sky Kabel DE auch nicht dabei, zumindest nicht im KD-Netz (teilweise nur in SD, teilweise gar nicht).

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  • BurnStar
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    • 2. Oktober 2011 um 21:43
    • #10

    Die Starten ja auch erst am 10.10.

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  • kingoofy
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    • 3. Oktober 2011 um 21:02
    • #11

    Die Aktionäre haben das Urteil schon mal vorweg genommen ;) Sky ca. -10% heute (ja, heute wurde trotz Feiertages gehandelt)

    boerse.ARD.de - Kurse Daten Charts

    Beudeutet am Quartalsanfang natürlich eher nix, aber vielleicht :o)

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  • BurnStar
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    • 3. Oktober 2011 um 21:19
    • #12

    -10% zurecht.
    Weil man zum Monatsanfang mal wieder die zahlende Kundschaft verarscht hat.

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    • 4. Oktober 2011 um 10:34
    • #13

    [h=1]

    • Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV


    [/h]


    Der Pay-TV-Markt in Europa steht vor einem Umbruch. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippte am Dienstag in Luxemburg die nationalen Vermarktungsgrenzen und entschied, dass es Zuschauern nicht verboten werden darf, sich Decoderkarten für den Empfang ausländischer Bezahlplattformen zu beschaffen.


    Laut Gericht verstoßen Exklusivitätsrechte bei der Vermarktung von Bezahlangeboten gegen EU-Recht, da sie den europäischen Binnenmarkt in nationale Märkte trennen. Eine Gutachterin des Gerichts hatte zuvor bereits empfohlen, die Verwendung ausländischer Decoderkarten zum Empfang von Pay-TV-Übertragungen zu billigen. Das EU-Gericht folgt in etwa drei Vierteln aller Fälle der Empfehlung der Gutachter.

    Hintergrund ist ein Streit der englischen Premier League mit einer Pub-Besitzerin, die mit einer aus Sicht des Ligaverbands nicht autorisierten griechischen Decoderkarte in England Fußballspiele gezeigt hatte (Rechtssache C-403/08). Die Pub-Besitzerin hat mit dem Präzedenzfall durchgesetzt, dass sie in Zukunft die Übertragungen vom Anbieter ihrer Wahl beziehen kann. Ihr Anwalt hatte sich in der Klagebegründung auf die Dienstleistungsfreiheit in der EU gestützt. Dieser Einschätzung folgten die Richter in ihrem Urteil am Dienstag.


    Für die Proficlubs und Millionen von Fans steht dabei viel Geld auf dem Spiel. Das Urteil könnte die Fußball-Übertragungen im Abonnementfernsehen billiger machen, nachdem die Richter in Luxemburg die Weichen für einen europaweiten Wettbewerb gestellt haben. Fans könnten in Zukunft Verträge mit ausländischen Anbietern abschließen, die Live-Spiele aus der Bundesliga oder anderen Ligen kostengünstiger anbieten als nationale Pay-Sender.

    Die Entscheidung hat zudem enorme Auswirkungen auf die Vermarktung der Bundesliga. Bayern Münchens Vorstandschef Karl-Heinz Rummenigge befürchtet sogar "gefährliche Zeiten". Die Preise für nationale Übertragungsrechte könnten gewaltig unter Druck geraten. Derzeit sorgen die TV-Erlöse in Deutschland immerhin für knapp ein Drittel der Gesamteinnahmen der Vereine.

    Nach Ansicht der EuGH-Gutachterin bewirken Exklusivitätsrechte eine Aufteilung des Binnenmarktes in getrennte nationale Märkte. Dies stelle eine "Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit dar" und sei nicht mit dem Unionsrecht konform. Auch der Zugriff auf Spielfilme und andere Bezahlinhalte von attraktiven Konkurrenten aus dem deutschsprachigen Ausland könnte damit für die Kunden möglich werden. Bislang waren über Zwischenhändler abgeschlossene Abos für Angebote von BSkyB, Canal Digitaal und anderen Plattformen in einer rechtlichen Grauzone angesiedelt gewesen. Das Urteil könnte nun den Weg zu ganz legal beim jeweiligen Anbieter abgeschlossenen Verträgen ebnen.

    Die Football Association Premier League (FAPL), die sich um die Vermarktung der Premier-League-Spiele kümmert, hatte gegen die Verwendung ausländischer Decoderkarten geklagt. Unternehmen würden Karten aus dem Ausland nach Großbritannien importieren und sie Gaststätten zu günstigeren Preisen anbieten als die heimischen Lizenznehmer. Dagegen ist die Generalanwältin der Ansicht, dadurch werde die wirtschaftliche Verwertung der Rechte nicht unterlaufen, denn schließlich würden die entsprechenden Gebühren für diese Karten entrichtet.

    Quelle: digitalfernsehen.de

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  • Badly
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    • 4. Oktober 2011 um 21:17
    • #14

    [color="#FFFF00"]Sky hat sich auch gleich geäußert [/color]:rolleyes:

    Sky: Urteil hat zunächst keine Konsequenzen aufs Abo-Geschäft

    Der Bezahlsender Sky Deutschland erwartet aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu Übertragungen im Bezahlfernsehen zunächst keine Konsequenzen für das eigene Geschäft. Zunächst müsse der Richterspruch in Großbritannien in Recht umgesetzt werden, sagte ein Sprecher am Dienstag in München.

    Dann seien die Rechteverkäufer am Zuge, sich Gedanken über die künftige Vermarktung etwa von Sportrechten zu machen. Erst an dritter Stelle sei dann Sky Deutschland an der Reihe. Dann biete der Spruch möglicherweise Chancen, die eigenen Produkte künftig auch in anderen Ländern anzubieten, hieß es sehr optimistisch. Der tief in den roten Zahlen steckende Sender hatte zuletzt bei seinen Abo-Zahlen kräftig zugelegt und hat rund 2,76 Millionen Kunden.

    Ein wichtiges Argument für die Kunden sind unter anderem die Rechte für die Live-TV-Übertragungen für die Bundesliga, die Sky noch für die laufende und die kommende Saison hat. Die Verhandlungen für die Zeit danach starten demnächst. Branchenbeobachter gehen davon aus, dass das EuGH-Urteil die Verhandlungsposition der Sender gegenüber den Ligen sogar stärken könnte, da die vor allem an exklusiven Rechten interessiert seien - die nach dem Urteil nur noch schwer zu garantieren sind. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) will eigentlich die Einnahmen aus dem Rechteverkauf deutlich steigern.

    Der Aktienkurs von Sky stürzte am Dienstag um zehn Prozent auf 1,55 Euro ab - und rangierte damit so tief wie über ein Jahr nicht mehr. Im Gegensatz zum Bezahlsender erwarten Experten sehr wohl Auswirkungen der EU-Entscheidung auf das Geschäft in Deutschland - und zwar eher negative. Beispielsweise deshalb, weil Kneipenbesitzer in Zukunft nicht mehr auf Sky-Abos bei der Übertragung von europäischen Fußballspielen angewiesen sind, auch das Abonnement eines ausländischen Bezahlsenders wird für TV-Zuschauer tendenziell bald einfacher und wohl auch preiswerter.

    quelle satundkabel.de

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    • 4. Oktober 2011 um 23:25
    • #15

    Ich bin mal gespannt, wie sich das weiter entwickelt. Vor allem müsste das ja auch für Filme gelten, da ja als Begründung der Binnenmarkt genannt wurde. Aber da könnte es natürlich wieder eine Begründung nach dem Motto geben, das dort Rechte von außerhalb Europas eingekauft werden und das deshalb was ganz anderes ist.

    Zitat von BurnStar;427123

    Die Starten ja auch erst am 10.10.

    Meintest du damit Fox HD und Nat Geo Wild HD usw.? Die sind schon seit letztem Jahr bei KD aufgeschaltet, aber eben nur im eigenen KD Home HD Pay TV Paket.

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  • mandy28
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    • 5. Oktober 2011 um 00:19
    • #16
    Zitat


    Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ausländische Decoderkarten zugelassen werden müssen. Für Fußball-Fans könnte es preiswerter werden.
    Einschneidende Änderung für die Vermarktung von TV-Fußballrechten: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat beschlossen, dass zum Empfang von Übertragungen im Bezahlfernsehen ausländische Decoderkarten nicht verboten werden dürfen. Nach Ansicht der Richter verstoßen nationale Vorschriften, die die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs sowie gegen das Wettbewerbsrecht der EU.

    Hintergrund ist ein Streit der englischen Premier League mit einer Pub-Besitzerin, die mit einer nicht autorisierten griechischen Decoderkarte in England Fußballspiele gezeigt hatte (Rechtssache C-403/08). Daraufhin wurde sie von der englischen Fußballliga verklagt. Der Rechtsstreit dauerte mehrere Jahre. Gegen das Urteil aus Luxemburg ist keine Berufung möglich.

    In dem Grundsatzurteil geht es auch um Fragen des Urheberrechts. Das höchste EU-Gericht entschied, dass einzelne Teile einer Übertragung wie beispielsweise die Hymne der Premier League geschützte Werke seien. Fußballspiele selbst seien hingegen keine geschützten Werke. In einem Lokal gezeigte Übertragungen, die die Auftaktvideo-Sequenz oder die League-Hymne enthielten, seien eine „öffentliche Wiedergabe“, die vom Urheber gebilligt werden müsste.

    Fußball-Exklusivrechte verstoßen gegen EU-Recht

    Damit folgte das Gericht einer Gutachterin, die empfohlen hatte, die Verwendung solcher Karten zum Empfang der Spiele im Pay-TV zu billigen. Laut EuGH verstoßen Exklusivitätsrechte gegen EU-Recht, da sie den europäischen Binnenmarkt in nationale Märkte trennen. Die Pub-Besitzerin wollte durchsetzen, dass sie in Zukunft die Übertragungen vom Anbieter ihrer Wahl beziehen kann und stützt sich dabei auf die Dienstleistungsfreiheit in der EU.

    Für die Proficlubs und Millionen von Fans steht dabei viel Geld auf dem Spiel. Das Urteil könnte die Fußball-Übertragungen im Abonnementfernsehen billiger machen. Damit droht auch dem Pay-TV-Sender Sky der Verlust der Exklusivrechte für öffentliche Aufführungen in Deutschland.

    Mit großer Erleichterung hat die Pub-Wirtin auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu Übertragungen im Bezahlfernsehen reagiert. „Sie ist überwältigt vor Erleichterung“, sagte ihr Anwalt Paul Dixon der BBC. „Es war ein langer Weg für sie, aber sie ist hocherfreut, dass der Fall nun wieder nach London vor den High Court zurückkommt, wo er bald abgeschlossen wird, wie wir hoffen“, sagte Anwalt Dixon. Das Urteil auf europäischer Ebene muss noch von einem britischen Gericht bestätigt werden. Dies gilt als höchstwahrscheinlich. Der Spruch bedeute einen größeren Wettbewerb im Fernsehmarkt. „Soviel ist sicher“, sagte Dixon.

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  • Humorator
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    • 5. Oktober 2011 um 10:50
    • #17
    Zitat

    Die Folgen des Pay-TV-Urteils für deutsche Abonnenten

    Das Pay-TV-Urteil des EuGH erschüttert den Medienmarkt in Europa. Doch viele Folgen sind noch unklar. Dass der Spruch am Ende den Verbrauchern zugutekommt, ist aber eher unwahrscheinlich. DIGITALFERNSEHEN.de hat für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengetragen.

    Darf sich der deutsche Fan auf geringere Kosten im Fußball im Pay-TV freuen?

    Es klingt eigentlich schön. Fußballfans können sich künftig den günstigsten Anbieter für ihr Bezahlfernsehen aussuchen und so Geld sparen. In der Praxis wird das kaum klappen. Der Zuschauer könnte nach dem EuGH-Urteil legal Decoder von ausländischen TV-Anbietern nutzen. Die sind aber entweder - wie etwa Sky Österreich - ähnlich teuer wie in Deutschland oder zeigen nicht alle Spiele und haben zudem keinen deutschen Kommentar. Die Gebühren bei Sky Deutschland werden jedenfalls nicht gesenkt.

    Wie wird das Urteil die anstehende TV-Rechtevergabe auf dem deutschen Markt beeinflussen?

    Die Deutsche Fußball Liga (DFL) will ihre Rechte noch in diesem Jahr neu ausschreiben. Die Beteiligten werden die Spielregeln anpassen. Die wahrscheinlichste Variante ist, dass die geplanten Pakete nicht mehr deutschlandweit, sondern europaweit angeboten werden. Der Käufer hätte dann die Möglichkeit, mit den erworbenen Lizenzen auch in anderen Ländern Kunden zu werben. Das könnte für Sky beispielsweise auf Mallorca interessant sein. In kleinen Märkten wie Luxemburg oder den baltischen Staaten dürfte sich das aber kaum lohnen.

    Was bedeutet das Urteil für Pay-TV-Sender?

    Zunächst scheint der Richterspruch ein Schlag für das Bezahlfernsehen zu sein. Auf jeden Fall wird es wohl zu einem schärferen Wettbewerb zwischen den Anbietern in Europa führen. Wie scharf der am Ende sein wird, ist aber offen, ebenso wie der Nutzen für die Kundschaft. Vor allem könnte das EuGH-Urteil die Position der größeren Sender gegenüber den Rechteverkäufern stärken.

    Hat das Urteil Einfluss auf andere Sportarten oder die Vermarktung von Pay-TV-Rechte für Filme und Unterhaltung?

    Das EU-Recht gilt grundsätzlich auch für andere Vereine und Verbände. Daher wirkt sich das Urteil auch auf andere Sportarten und auch für Filmrechte aus, in den laufenden Verträge sind die territorialen Einschränkungen unwirksam. Innerhalb des Sports ist der Auslandsanteil des Pay-TV allerdings nirgendwo so hoch wie bei der Premier League.

    Welche Auswirkungen auf den britischen Fußball sind zu befürchten?

    In Großbritannien glauben Experten, dass das Urteil den Fußball in der Premier League massiv verändern kann. Die Fernseheinnahmen sind die Haupteinnahmequelle für die Vereine, die oft extrem hohe Ablösesummen und Spielergehälter bezahlen. Wenn die Bezahlsender aus Wettbewerbsgründen nicht mehr bereit sind, so viel wie bisher für die Übertragungsrechte hinzulegen, könnte sich das auch auf die finanzielle Potenz der Vereine auswirken. Der Medienexperte Tom Cannon von der Universität Liverpool glaubt, dass die Fußball-Ligen in Deutschland, Spanien und Italien von der Entscheidung profitieren können. «Spieler sind heute mobil», sagte er der BBC.

    Wie werden Premier League und britische Bezahlsender reagieren?

    Im Moment herrscht große Ratlosigkeit, Liga und Sender wollen sich das Urteil zunächst genau anschauen. Der britische Medienanwalt Daniel Geey glaubt, dass die Premier League ihren Rechteverkauf nun neu regeln wird. "Viel wird auf die Verhandlungen mit den Fernsehsendern ankommen und auf deren Bereitschaft, weiterhin die hohen Summen zu zahlen", sagte er am Dienstag. Er vermutet, dass Notfallpläne bereits in den Schubladen liegen. Möglich erscheint theoretisch auch ein pan-europäische Lösung, bei der die Sender international zusammenarbeiten.

    Alles anzeigen

    Quelle: Digitalfernsehen dä

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  • JohnyWonny
    Erleuchteter
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    22.195
    Beiträge
    4.229
    • 8. Oktober 2011 um 10:26
    • #18

    Also ist es sozusagen jetzt erlaubt ausländische Abos in einem anderen Land abzuschliessen?

    Weil SKy UK oder Sky IT wäre ja schon hammer ...

    mfg

    • Zitieren
  • wupper
    Gast
    • 9. Oktober 2011 um 12:54
    • #19

    ja so ist es.:cool:

    • Zitieren
  • xbeamerxx
    Profi
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    Beiträge
    1.344
    • 9. Oktober 2011 um 13:17
    • #20

    was kosten den sky abos in diesen ländern?

    • Zitieren

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