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Führerschein ab 2013 nur noch 15 Jahre gültig

  • tuete2501
  • 27. Januar 2012 um 10:21
  • tuete2501
    Moderator
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    • 27. Januar 2012 um 10:21
    • #1

    Führerschein ab 2013 nur noch 15 Jahre gültig


    Aufgrund einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006, die Deutschland bis nächstes Jahr umsetzen muss, sollen Führerscheine ab dem Jahr 2013 nur noch 15 Jahre lang gültig sein.
    Eine neue Prüfung wird man nach Ablauf des Führerscheins nicht ablegen müssen. Führerscheine, die vor 2013 in Deutschland ausgestellt wurden, müssen bis 2033 erneuert werden.
    Die Führerscheine sollen laut „Saarbrücker Zeitung“ bald nur noch 15 Jahre gültig sein. Entsprechende Gesetzesänderungen seien von der Bundesregierung jetzt auf den Weg gebracht worden.
    Demnach wird ab Januar 2013 jeder neue Fahrerlaubnis nur noch 15 Jahre anerkannt. Danach müssen die Verkehrsteilnehmer einen neuen Führerschein beantragen,
    aber keine neue Fahrprüfung absolvieren. Grund sei eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006, die die Bundesregierung bis nächstes Jahr umsetzen müsse.

    Für alle bis 2013 ausgestellten, unbefristeten Führerscheine gelte, dass sie spätestens bis 2033 umgetauscht werden müssten.
    Dies habe ein Sprecher des Verkehrsministeriums bestätigt, berichtete die Zeitung weiter.

    Laut Zeitung werde es innerhalb der EU nur noch ein Führerschein-Dokument geben. Mit dem regelmäßigen Austausch seien die Dokumente stets auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik.
    Zusätzlich werde „ein immer relativ aktuelles Passbild dafür sorgen, dass die Erkennbarkeit des Inhabers des Führerscheins verbessert wird“, so ein Sprecher.

    Quelle

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  • Treets
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    • 27. Januar 2012 um 12:19
    • #2

    Als Schweizer bin ich zum Glück (noch) nicht betroffen. Das sehe ich aber als Abzocke an, nämlich eine neue Steuer.
    Technische Gründe sind nur Ausreden.

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  • Rolli
    Gast
    • 27. Januar 2012 um 14:37
    • #3

    [color="#FFFFFF"]Die EU wird uns noch zu Tode regulieren.
    Das ist mal wieder Schwachsinn hoch10....[/color]

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  • Berny
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    • 27. Januar 2012 um 16:09
    • #4

    für manche wäre aber eine neue Prüfung wünschenswert ....

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  • Gast
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    • 27. Januar 2012 um 16:44
    • #5
    Zitat von Berny;444412

    für manche wäre aber eine neue Prüfung wünschenswert ....


    allerdings!
    So wie sich einige im Strassenverkehr verhalten würde Ich eine 5 Jährige Gültigkeit vorschlagen. Wenn dann das Punktekonto noch ausgeglichen ist steht einer Verlängerung nichts im Wege. :)

    Wird doch sonst alles von den Amis übernommen warum nicht mal was nützliches ^^

    Greetz
    CB

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  • René7
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    • 27. Januar 2012 um 16:48
    • #6
    Zitat von tuete2501;444390


    1. Laut Zeitung werde es innerhalb der EU nur noch ein Führerschein-Dokument geben.

    2. Mit dem regelmäßigen Austausch seien die Dokumente stets auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik.
    Zusätzlich werde „ein immer relativ aktuelles Passbild dafür sorgen, dass die Erkennbarkeit des Inhabers des Führerscheins verbessert wird“, so ein Sprecher.

    Quelle

    Zu 1.: Mit ganz großen aber leisen Schritten auf "Vereinigte Staaten von Europa"

    Zu 2.: Und dann noch solch dumme Erklärungen!!

    Ich fühle mich immer mehr als belogener Bürger wenn ich so etwas lese!

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  • Gast
    Gast
    • 27. Januar 2012 um 18:04
    • #7

    Alle 15 Jahre 37,50 Euro (bis jetzt) Gebühr und dann noch 10 Euro für Fotos ;o)))

    P.S. Ich bin gerade dabei CE zu verlängern: Augenarzt 75 Euro,Arzt 30 Euro,Führerschein 37,50 Euro,Fotos 10 Euro und bis 2014 muss ich noch die
    Berufskraftfahrerqualifikation machen fünf Kurse a 125 Euro ! Noch fragen ;o)))))

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  • Cybertramp
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    • 27. Januar 2012 um 18:10
    • #8

    Das Mus ich alle 5 Jahre machen p.s. Deine Kurse sind aber teuer bei uns 90€ pro

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  • augustiner
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    • 27. Januar 2012 um 18:36
    • #9

    Aber mal ne blöde Frage zu 1:

    hat man mit der Angleichung des Führerschein vor 10 Jahren nicht schon einen Füherschein für Europa eingeführt ?? Zumindest hat man doch aus diesem Grund der 3er auf 3,5 statt 7,5 Tonnen gemacht und für Anhänger muss man ja seit dem auch einen eigenen Schein machen.
    Und ich kenne es nur für unseren Ösi Nachbarn aber der Schein/Karte schaut genauso aus wie bei uns.

    Also ist das Argument mit allen gleich ja wohl voll fürn Arsch.

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  • chris78
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    • 27. Januar 2012 um 19:54
    • #10

    Dann hat man zusätzlich mal wieder eine Einnahmequelle... Das ist doch zum Kotzen!!!

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  • Gast
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    • 27. Januar 2012 um 20:20
    • #11
    Zitat von Rolli;444404

    [color="#FFFFFF"]Die EU wird uns noch zu Tode regulieren.
    Das ist mal wieder Schwachsinn hoch10....[/color]

    Die Kritik darfst du an die Regierungen von Bund und Länder richten, nur bedingt an die EU.

    Die Richtlinie besagt nämlich nicht nur den Austausch des Dokuments sondern empfiehlt auch eine Überprüfung der Tauglichkeit, z.B. durch medizinisches Gutachten, Prüfung, usw.

    Darfst mal raten welcher Mitgliedsstaat durchgesetzt hat, dass das eine Soll- und keine Muss-Bestimmung ist...

    Kleiner Tip: wäre es darum gegangen Fahrern unter 30 noch eins mitzugeben wäre dieser Staat für einen automatischen EU-Ausschluss des Delinquenten eingetreten...

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  • gschaso
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    • 27. Januar 2012 um 20:36
    • #12

    Es gibt jedoch auch manch "positive" Änderung, die man erwähnen kann, zB.:

    MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER





    • Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg.

    Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).

    Mal schauen, was das kostet, ist bestimmt für viele interessant.

    Alle Änderungen hier:

    http://www.flvbw.de/

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  • irishmale
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    • 27. Januar 2012 um 21:37
    • #13

    Sei froh jungs.....bei uns in land das Kerrygold, ist es alle 10 jahre zu erneurn und dann ab 50 geht es nur mit eine besuch beim arzt ;)

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  • MrHonk
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    • 27. Januar 2012 um 22:27
    • #14

    Naja, ich verstehe den Wirbel hier nicht so wirklich ... für Berufskraftfahrer steht die Verlängerung des Führerscheins alle 5 Jahre an. Dabei ist das Alter und der Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs uninteressant.

    Ab 50 darf man dann auch noch bei jeder Verlängerung den Wiener Test beim Arzt mitmachen, bei dem Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit getestet werden. Seit neuestem muss man auch, wie Jody weiter oben schon geschrieben hatte, noch sogenannte Module (5 an der Zahl) nachweisen, welche Belegen, dass man an Weiterbildungen teilgenommen hat. Bei uns kostet jedes Modul 75,00 Euro, und man muss innerhalb von 5 Jahren diese Weiterbildungen absolviert haben.

    Aber genug Off-Topic, ich finde es ganz gut, wenn man in regelmäßigen Abständen den Führerschein erneuern muss ... auf meinem ersten Führerschein hatte ich noch ein Foto von mir drauf gehabt, da war ich gerade 18 - heute hätte man mich nur noch in Grundzügen darauf erkennen können ;)

    Und außerdem meckert ja auch niemand, das man schon seit Jahrzehnten den Personalausweis in regelmäßigen Abständen (und dazu ebenfalls kostenpflichtig!) neu beantragen muss - ist im Grunde genommen auch nichts anderes wie es nun auch beim Führerschein eingeführt werden soll.

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  • M.o.s.c
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    • 27. Januar 2012 um 22:57
    • #15

    Ok kein Problem, nur gesetz dem falle, ich bin nicht mehr fähig mit 50 auto zu fahren, wer bringt mich zur arbeit?
    Busse ? LOL 3 mal am tag nen schulbus, taxi nogo. nun wer errät es ? stimmt, niemand, somit bin ich arbeitslos, somit keine steuer, somit empty für den staat und ich lieg ihm auf der tasche.LACH mich schlapp

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  • MrHonk
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    • 28. Januar 2012 um 09:33
    • #16

    Ich glaube hier werden gerade zwei Dinge durcheinander geworfen.

    Die ärztliche Untersuchung ab 50 betrifft nur die Berufskraftfahrer (Klassen C/CE und D(1)/D(1)E). Selbst wenn ein Berufskraftfahrer den Wiener Test nicht mehr bestehen sollte, so tangiert das seinen Klasse-B-Führerschein nicht.

    Für Personen, die weder die Klassen C und/oder D haben, ändert sich soweit nichts, außer das sie alle 15 Jahre einen neuen Führerschein beantragen müssten, bzw. den alten Führerschein einfach nur verlängern müssten. Und seinen Führerschein kann man schon aus ganz anderen Gründen früher verlieren und muss dann zusehen, wie man noch zur Arbeit kommt. Das Problem haben auch andere Mitmenschen.

    Geht man aber mal davon aus, dass man seinen Führerschein 60 Jahre lang besitzt und auch benutzen würde (mit 17 oder 18 gemacht und dann 60 Jahre lang, dann ist man auch schon 77 bzw. 78 Jahre alt), dann bedeutet dies, das man seinen Führerschein insgesamt 3x verlängern muss. Damit würden aktuell Kosten von ca. 3 x 50 Euro = 150 Euro (grob geschätzt) auf uns zukommen, und das in einem Zeitraum von 60 Jahren.

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  • mariomario
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    • 28. Januar 2012 um 10:17
    • #17

    Hallo

    Das ist der selbe Rotz wie das ein neugeborenes Baby selbst einen Pass braucht! Komplette Abzocke.

    Danke EU aber die brauchen ja Geld weil sie gerade milliardenschwere Paläste bauen die dann leer sind weil die Abgeordneten eh nur in der Früh die Anwesenheitsliste unterschreiben und dann nach Hause gehen.

    Dieser Deppenverein gehört abgeschafft. Die EU ist schon seit Jahren gescheitert nur gibt das keiner zu. Ist nichts anderes als moderner Kommunismus-siehe die tollen Griechen.

    Aber wozu selber was als EU Land auf die Beine stellen? Besser nichts machen den dann kommt die Kohle halt von Deppen wie AUT, BRD. Lebt sich doch ganz gut so.


    mfg

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  • René7
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    • 28. Januar 2012 um 10:26
    • #18
    Zitat von M.o.s.c;444471

    Ok kein Problem, nur gesetz dem falle, ich bin nicht mehr fähig mit 50 auto zu fahren, wer bringt mich zur arbeit?
    Busse ? LOL 3 mal am tag nen schulbus, taxi nogo. nun wer errät es ? stimmt, niemand, somit bin ich arbeitslos, somit keine steuer, somit empty für den staat und ich lieg ihm auf der tasche.LACH mich schlapp

    Und dann sollen wir ja auch am besten noch bis 70 Arbeiten!!

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  • Homer S.
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    • 28. Januar 2012 um 10:44
    • #19

    Solange mit der Erneuerung kein Test der Fahrtauglichkeit, sprich der Reaktion und der Sinne (Hören/Sehen), ist das für mich reine Abzocke.

    Meinetwegen macht man das erst ab einem bestimmten Alter, welches ich hier noch offen lassen möchte. Schauen wir halt einfach in eine der vielen Statistiken! Da wird doch wohl eine dabei sein, ab welchem Alter im Schnitt die Körperfunktionen signifikant nachlassen. Und eben ab diesem Alter führe ich dann eine regelmäßige, amtsärztliche Untersuchung ein.

    Das würde doch mal die Sicherheit im Straßenverkehr extrem verbessern. Glaubt mir, als Taxler weiß ich wovon ich spreche, denn neben Fahranfängern sind ältere Verkehrsteilnehmer für mich die Unfallquelle #1.

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  • augustiner
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    • 28. Januar 2012 um 11:45
    • #20
    Zitat von Thomas291178;444496


    Geht man aber mal davon aus, dass man seinen Führerschein 60 Jahre lang besitzt und auch benutzen würde (mit 17 oder 18 gemacht und dann 60 Jahre lang, dann ist man auch schon 77 bzw. 78 Jahre alt), dann bedeutet dies, das man seinen Führerschein insgesamt 3x verlängern muss. Damit würden aktuell Kosten von ca. 3 x 50 Euro = 150 Euro (grob geschätzt) auf uns zukommen, und das in einem Zeitraum von 60 Jahren.

    Bis vor kurzem hatten diese Leute halt noch verfassungswiedrige Symbole in ihrem Füherschein ;)

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