ZitatIn der Dopingtest-Affäre ist der Fußball- Bundesligist 1899 Hoffenheim zu einer Geldstrafe von 75 000 Euro verurteilt worden. Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter dem Vorsitzenden Hans E. Lorenz.
Zudem muss der Hoffenheimer Dopingbeauftragte Peter Geigle 2500 Euro bezahlen. Zuvor hatte Borussia Mönchengladbach seinen Einspruch gegen die Wertung des Heimspiels gegen Hoffenheim (1:1) am 7. Februar zurückgezogen. Die Hoffenheimer Profis Andreas Ibertsberger und Christoph Janker waren nach der Partie zehn Minuten zu spät zur Dopingkontrolle erschienen.Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass in diesem konkreten Fall kein klassisches Dopingvergehen wie zum Beispiel Sportbetrug, Einnahme verbotener Stoffe zur Leistungssteigerung, Anwendung einer verbotenen Behandlungsmethode oder die Weigerung, sich einer Kontrolle zu unterziehen vorliegt , erklärte Lorenz. Vielmehr handle es sich um einen fahrlässig begangenen Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB, der auf einen Fehler des Hoffenheimer Dopingbeauftragten zurückzuführen ist . Beide Doping- Proben waren negativ ausgefallen. Das Verfahren gegen die 1899-Spieler Ibertsberger und Janker war eingestellt worden.
Der DFB hat bereits Konsequenzen gezogen und angekündigt, dass es von der kommenden Saison an ein Chaperon-System geben wird. Dabei informiert eine unabhängige Person die Sportler über die abzugebende Probe, begleitet sie bis in den Doping-Kontrollraum und garantiert, dass keine Manipulationen vorgenommen werden.
Quell: Focus.de