ZitatDer Internationale Sportgerichtshof CAS hat entschieden, dass es für die Bundesliga-Profis Diego (Werder Bremen) und Rafinha (Schalke 04) keine Abstellungspflicht für Olympia gibt.
Für die Bundesliga-Profis Diego (Werder Bremen) und Rafinha (Schalke 04) besteht keine Abstellungspflicht seitens der Vereine für das olympische Fußballturnier für die Mannschaft Brasiliens. Diese endgültige Entscheidung gab der Internationale Sportgerichtshof CAS am Mittwoch in Peking bekannt. Offen ist allerdings, ob Diego und Rafinha mit sofortiger Wirkung von den Vereinen nach Deutschland zurückbeordert werden. Die beiden Akteure waren von ihrem Land für die Olympischen Spiele nominiert worden, obwohl sie von ihren Arbeitgebern nicht die Spielerlaubnis erhalten hatten.
Daraufhin hatten Bremen und Schalke ebenso wie der FC Barcelona im Fall des argentinischen Nationalspielers Lionel Messi den CAS angerufen. Das olympische Fußballturnier wird nicht im Spielkalender des Fußball-Weltverbandes FIFA geführt.
Sollten Diego und Rafinha von ihren Klubs zurückbeordert werden, stehen sie Bremen bzw. Schalke zum Bundesliga-Auftakt vom 15. bis 17. August zur Verfügung. Die Entscheidung betrifft zunächst nur die drei Klubs, die Einspruch eingelegt haben. Andere Vereine können sich allerdings mit einem Widerspruch anschließen.
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