[color="Lime"]Post von der GEZ : Bestätigung der Einzugsermächtigung[/color]
Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) schreibt derzeit alle Kunden an, die ihre Gebühren per Lastschrift abbuchen lassen, zu deren Rundfunkteilnehmerkonto es aber keine unterschriebene Einzugsermächtigung gibt. Dabei fragt die GEZ auch nach der Aktualität der bisher geführten Angaben (z. B. Adresse). Grund für den Brief ist insbesondere, dass die europäische Richtlinie für Zahlungsdienste in deutsches Recht umgesetzt werden muss, um bargeldlose Zahlungen auf europäischer Ebene weiter zu standardisieren. Die Rundfunkanstalten bitten daher alle Rundfunkteilnehmer, die dieses Schreiben bekommen, die GEZ bei ihren Bemühungen zu unterstützen - das heißt, die zugesandten Einzugsermächtigungen schriftlich zu bestätigen und in den beigefügten Rückumschlägen an die GEZ zurückzusenden. Zum Hintergrund: Bisher hat die GEZ auch ohne Unterschrift Einzugsermächtigungen akzeptiert, die etwa per Telefon, Internet oder E-Mail abgegeben wurden. Durch die Umsetzung der Europäischen Richtlinie für Zahlungsdienste in deutsches Recht kann sie diese Einzugsermächtigungen künftig nicht mehr nutzen. Dies dient einerseits der Sicherheit der Teilnehmer, die am derzeitigen Lastschriftverfahren teilnehmen, andererseits einer Vereinheitlichung und Vollendung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Für weitere Informationen steht Rundfunkteilnehmern die GEZ-Hotline unter der Telefonnummer 0185 / 999 50 220 (6,5 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer können abweichen) montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr zur Verfügung.