Fußball-Profi Mark van Bommel vom FC Bayern München droht nach seiner Gelb-Roten Karte im Bundesligaspiel gegen den Hamburger SV eine mehrwöchige Zwangspause. Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte in seinem Strafantrag für den Mittelfeldspieler über die automatische Sperre für die Partie an diesem Samstag beim FC Schalke 04 hinaus "wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens" eine Zwangspause von weiteren drei Punktspielen gefordert. Diesem Strafmaß habe van Bommel nicht zugestimmt, teilte der DFB mit. Die Entscheidung über eine mögliche zusätzliche Sperre muss das DFB-Sportgericht treffen.
Sportgericht kann mündliche Verhandlung fordern
Der Sportgerichts-Vorsitzende Hans Lorenz muss nun über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten. So kann er ein Urteil aussprechen, das Spieler und Verein akzeptieren. Es kann aber im weiteren Verlauf des Verfahrens auch zu einer mündlichen Verhandlung kommen.
Abfällige Geste in Richtung Schiedsrichter
Der DFB-Kontrollausschuss hatte gegen den Niederländer nach dessen Platzverweis beim 1:1 der Bayern gegen den HSV am vergangenen Sonntag ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach Auswertung der Fernsehbilder wird van Bommel verdächtigt, in der Nachspielzeit - nach dem Klatschen und kurz vor Erhalt der Gelb-Roten Karte - mit beiden Armen eine abfällige Geste in Richtung von Schiedsrichter Lutz Wagner getätigt zu haben. Wagner hatte gegenüber dem Kontrollausschuss erklärt, diesen Vorgang nicht gesehen zu haben. Aus diesem Grund konnte der Kontrollausschuss nachträglich ermitteln. Van Bommel war zu einer Stellungnahme auffordert worden.
Gruss burmtor