Ibertsbergers und Jankers Verspätung sorgt für Wirbel
Die Hoffenheimer Verteidiger Christoph Janker (li.) und Andreas Ibertsberger.
Die Negativmeldungen für Herbstmeister TSG 1899 Hoffenheim reißen nicht ab. Jetzt ermittelt der DFB wegen eines Dopingvergehens, genauer gesagt einer zehnminütigen Verspätung. Mit der erschienen die Verteidiger Andreas Ibertsberger und Christoph Janker am 7. Februar 2009 nach dem 1:1 in Mönchengladbach zur obligatorischen Dopingkontrolle. Der DFB-Kontrollausschuss muss nun entscheiden, ob er deshalb ein sportgerichtliches Verfahren einleitet.
Mannschaftssitzung verbotenerweise vorgezogen
Die Ermittlungen laufen auf Antrag der DFB-Anti-Doping-Kommission. Es geht um das Verhalten der beiden Spieler bei den unangemeldeten Doping-Kontrollen im Borussia-Park. Die beiden zur Kontrolle ausgelosten Profis hatten sich entgegen der Vorschrift des Paragraf 7, Nr. 1, der DFB-Anti-Doping-Richtlinien nicht unmittelbar nach dem Abpfiff direkt vom Spielfeld in den Dopingkontroll-Raum begeben, sondern erschienen dort erst nach der Teilnahme an einer Mannschaftssitzung mit zehnminütiger Verspätung. Das gab der DFB auf seiner Homepage bekannt.
Paragrafen-Dschungel
Derzeit besteht Verdacht eines Verstoßes nach Paragraf 9, Nr. 1, der DFB-Anti-Doping-Richtlinien in Verbindung mit Paragraf 8, Nr. 3 a, der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung sowie Artikel 2.3 des WADA-Codes. 1899 Hoffenheim wurden am 20. Februar über die Ermittlungen des DFB-Kontrollausschusses schriftlich informiert.
Beide sind sauber
Die Doping-Kontrolle in Mönchengladbach bei Ibertsberger und Janker hatte ein negatives Ergebnis. Der für Rechtsfragen zuständige DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch, der auch Vorsitzender der DFB-Anti-Doping-Kommission ist, erklärte zum Stand der Ermittlungen: "Der Fall ähnelt auf den ersten Blick dem Sachverhalt des Verfahrens gegen die italienischen Spieler Daniele Mannini und Davide Possanzini vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS, der die beiden am 29. Januar 2009 zu einer einjährigen Sperre verurteilte. Ob diese Entscheidung tatsächlich auch für den Fall der beiden Hoffenheimer Profis anwendbar ist, muss nun zunächst einmal vom DFB-Kontrollausschuss genauestens geprüft werden."
20 Minuten Unterschied
Allerdings: Die beiden Akteure des SSC Neapel waren am 1. Dezember 2007 im Zweitliga-Spiel ihres früheren Klubs Brescia Calcio gegen Chievo Verona nicht nur mit zehn Minuten, sondern mit über 30 Minuten Verspätung zur Dopingprobe angetreten. Wie im Fall des Hoffenheimer Duos waren die Testergebnisse am Ende negativ.
Gladbach hält aus gutem Grund die Füße still
Borussia Mönchengladbach wurde am 20. Februar über die Hoffenheimer Angelegenheit informiert. Ein Einspruch des Vereins gegen die Spielwertung liegt bislang nicht vor. Er wäre dann gemäß Paragraf 17, Nr. 5 a, der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung möglich, "wenn in einem Spiel ein gedopter Spieler mitgewirkt oder sich ein Spieler schuldhaft geweigert hat, sich einer Doping-Kontrolle zu unterziehen."
quelle: t-online
Gruss burmtor